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Meine Nachbarschaft: Auf der Insel

Vorlage

Idee

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße

11.11.2025 · Aktualisiert: 13.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2025, OF 565/7 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Entwicklung und Gestaltung eines Quartiersplatzes in Alt-Rödelheim zur Aufwertung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/Projekt angelegt, in dem für 2026 zusätzlich die Summe von 250.000,00 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Aufwertung und Gestaltung finanziert, die gemeinsam mit den Bürger*innen stattfinden sollte. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Da die Hochbauarbeiten nun begonnen wurden ist für das Folgejahr ein wesentlicher Baufortschritt zu erwarten. Aus diesem Grund sollen die in den Magistratsstellungnahmen ST 1236 und ST203 in Aussicht gestellten Planungen zur Aufwertung des Platzbereichs nun begonnen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Bustaktung in der Rödelheimer Landstraße verdichten

10.11.2025 · Aktualisiert: 13.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 578/7 Betreff: Bustaktung in der Rödelheimer Landstraße verdichten Der Magistrat möge sicherstellen, dass die Taktung der Buslinie 72 in der Rödelheimer Landstraße während tagsüber und am Wochenende zeitnah auf 10 Minuten verdichtet wird. Begründung: Das Angebot des ÖPNV ist mit seiner Orientierung an Schulzeiten und Ferienzeiten unzeitgemäß. Lediglich in kurzen Stoßzeiten gibt es ein normales Angebot an Busfahrzeiten. Die bisherige Taktung von 20 Minuten der Buslinie 72 in den übrigen Tageszeiten und vor allem am Wochenende reicht nicht aus, um ein attraktives Angebot des ÖPNV für den neuen Stadtteil und seine derzeitigen und zukünftigen Bewohner zu sein. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: die_farbechten-Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße

28.10.2025 · Aktualisiert: 13.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2025, OF 566/7 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Gestaltung und Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns und insbesondere des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/Projekt angelegt, in dem für 2025 zusätzlich die Summe von 50.000,00 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Aufwertung und Gestaltung finanziert, die gemeinsam mit den Bürger:nnen stattfinden sollte. Begründung: Jahrelang ließen verschiedene Eigentümer:innen im og. Bereich eine komplette Häuserzeile verfallen. Nun entsteht dort endlich ein Wohnbauprojekt. Nach Fertigstellung der Arbeiten soll der öffentliche Bereich in Kooperation mit den Bürger:innen neugestaltet werden. Der Planungsprozess muss jetzt anlaufen, um nach Fertigstellung des Wohnbauprojekts zügig mit der Umsetzung beginnen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37

07.10.2025 · Aktualisiert: 30.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 548/7 Betreff: Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37 Seitdem den Beschlüssen des Kirchenvorstands der Ev. Cyriakusgemeinde im Jahr 2016 zum Umbau des Kirchengebäudes und zur Aufstellung eines neuen Gebäudekonzepts ohne das ehemalige Gemeindehaus stellt sich die Frage nach der zukünftigen Nutzung. Es soll in Erbpacht vergeben werden und den Umbau der Kirche Auf der Insel finanzieren. Nun wurde bekannt, dass das Vermarktungsverfahren abgeschlossen ist und der Evangelische Regionalverband sich in Vertragsverhandlungen mit einem Investor befindet. Auf der Fläche des aufgegebenen Gemeindehauses soll neuer Wohnraum entstehen. Weitere hochpreisige Eigentumswohnungen sind nicht im Sinne Rödelheims. Vielmehr bezahlbarer Wohnraum oder Räumlichkeiten, die als Nachbarschaftstreffpunkte dienen, benötigt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Hat der Magistrat für die Stadt Frankfurt Interesse an der Immobilie angemeldet? Wurden Möglichkeiten geprüft, dass die ABG oder die NH in das Verfahren einsteigen? 2. Um welchen Investor handelt es sich und welche Art von Wohnungen sollen zu welchen Preisen entstehen? Wie hoch ist der Anteil von Miet- und Sozialwohnungen? 3. Wie wird der Erhaltungssatzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart E 34 Rechnung getragen? 4. Wie wird mit dem Bestandsgebäude umgegangen? 5. Sind in dem Konzept soziale Gemeinschaftsräume für den Stadtteil vorgesehen? Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, dass die Pläne für die Liegenschaft so bald wie möglich in einer Ortsbeiratssitzung zusammen mit dem Evangelischen Regionalverband und dem Investor vorgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1290 2025 Die Vorlage OF 548/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Vorlage, beginnend mit den Worten "der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf", ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Sicherung des Rettungsweges Wehrhofstraße in Rödelheim

02.09.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7265 entstanden aus Vorlage: OF 536/7 vom 18.08.2025 Betreff: Sicherung des Rettungsweges Wehrhofstraße in Rödelheim Anwohnende der Wehrhofstraße in Rödelheim berichten davon, dass die Ecken der Wehrhofstraße zur Oelmühlgasse einerseits und zur Straße Am Rödelheimer Wehr andererseits trotz schraffierter Markierungen auf der Straße regelmäßig von Pkw zugeparkt sind, sodass ein Durchkommen für die Müllabfuhr wochenlang nicht möglich ist. Dies allein ist schon ein unmöglicher Zustand, verschärft wird die Situation aber noch dadurch, dass vor Ort in der Wehrhofstraße 4 eine Kita ist, für die - und nicht nur für die - ein Anrücken von Rettungsfahrzeugen im Notfall gewährleistet sein muss. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die schraffierten Flächen an den genannten beiden Ecken Wehrhofstraße und Am Rödelheimer Wehr sowie Oelmühlgasse zeitnah um Poller und mindestens vier Fahrradbügel zu ergänzen. Hierdurch wird verhindert, dass bereits im Status quo illegal dort abgestellte Pkw im öffentlichen Raum die Arbeit der Müllabfuhr und Rettungsdienste behindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Transparente Kommunikation zur Baustelle Alt-Rödelheim

02.09.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7264 entstanden aus Vorlage: OF 535/7 vom 19.08.2025 Betreff: Transparente Kommunikation zur Baustelle Alt-Rödelheim Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat sowie der Öffentlichkeit regelmäßig Bericht über die Baustelle Alt-Rödelheim zu erstatten. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Regelmäßige Informationen über den aktuellen Baufortschritt, die geplanten weiteren Maßnahmen sowie den vorgesehenen Zeitplan; 2. Darstellung der Verantwortlichkeiten: Wer ist Bauherr, welche städtischen Ämter sind beteiligt, welche Unternehmen führen die Arbeiten aus? Begründung: Die Baustelle Alt-Rödelheim sorgt seit längerer Zeit für Einschränkungen und Verunsicherung in der Bevölkerung. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen nach Zweck, Dauer und Verantwortlichkeiten der Maßnahme. Eine regelmäßige, transparente und leicht zugängliche Kommunikation würde die Akzeptanz des Projekts erhöhen, Spekulationen und Missverständnissen vorbeugen und das Vertrauen in Verwaltung und Politik stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Rödelheimer Landstraße nach Ende der Bauarbeiten im Schönhofviertel ertüchtigen

22.04.2025 · Aktualisiert: 19.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6797 entstanden aus Vorlage: OF 506/7 vom 08.04.2025 Betreff: Rödelheimer Landstraße nach Ende der Bauarbeiten im Schönhofviertel ertüchtigen Die Rödelheimer Landstraße ist zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Breitenbachstraße seit einiger Zeit besonders stark beansprucht: Baustellenfahrzeuge, Umzugs-Lkws, Möbelanlieferungen und falsch oder nur halb richtig parkende Autos behindern den Verkehr von Autos, Fahrrädern und Bussen. Durch den Zuzug der neuen Nachbar*innen im Schönhofviertel und die unzureichende ÖPNV-Anbindung wird der Individualverkehr erwartbar weiter zunehmen, auch wenn die Baustellen- und Umzugswagen nach Fertigstellung der Wohnungen und dem Einzug in diese sicher weniger werden. Auch für die Busse der Linie M 72 ist ein problemloses Durchfahren und damit einhergehend mutmaßlich eine Einhaltung des Fahrplans bereits erschwert. Darüber hinaus machen Anwohner*innen darauf aufmerksam, dass es durch wildes Parken und damit einhergehende Sichtbehinderung kaum möglich sei, aus den Einfahrten für Hof-Parkplätze an der nördlichen Seite der Straße auszufahren. Es wurden zwar bereits vielfach Abpollerungen vorgenommen, trotzdem parken Autos "halblegal" auf Bordsteinen und/oder den unmöglichsten Stellen der Straße. Die Poller stehen teilweise schief bzw. sehen aus, als habe dort jemand unsachgemäß versucht, diese zu entfernen. 1. Der Magistrat wird aufgefordert, nach Beendigung des Großteils der Bauarbeiten im Schönhofviertel (auf die Fertigstellung des Tunnels zur City West sollte hierbei nicht gewartet werden) auch die Rödelheimer Landstraße zu ertüchtigen, durch: - Ausbesserung, ggf. Erneuerung der Straßenoberfläche, - Fahrbahn- und Fahrradwegmarkierungen ohne scharfe Kurven an den Bäumen, - eindeutig gekennzeichnete Parkbuchten für Autos, ggf. mit Abpollerungen, um "wildes Parken" zu erschweren und dies zu kontrollieren. 2. Kurzfristig wird der Magistrat gebeten, die unübersichtliche Situation, z. B. vor den Hausnummern 38 bis 40, ad hoc zu verbessern, z. B. durch: - Reparatur/Erneuerung der Poller, - vermehrte Parkraumkontrollen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1382 Beratung im Ortsbeirat: 7

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Müllbegehungen und zusätzliche Reinigungen in Rödelheim

08.04.2025 · Aktualisiert: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 501/7 Betreff: Müllbegehungen und zusätzliche Reinigungen in Rödelheim Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gebeten über den Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" für die Summe von 5000,- € wöchentliche Müllbegehungen und - falls erforderlich Sonderreinigungen - durch die FES zunächst in folgenden Bereichen zu beauftragen: - Alexanderstraße zwischen Lorscher Straße und Reifenberger Straße - Assenheimer Straße - Breitlacher Straße - Burgfriedenstraße / Ecke Reichsburgstraße - Schenckstraße/ Reifenberger Straße - Thudichumstraße / Ecke Alt-Rödelheim Der Magistrat wird gebeten den Ortsbeirat über den Start und das - budgetbedingte - Ende der Sonderaktion zu informieren, damit der Erfolg diese Zusatzmaßnahmen evaluiert werden kann. Begründung: In den genannten Straßenbereichen kommt es immer wieder zu Beschwerden über illegale Müllablagerungen und herumliegenden Müll. Hier könnten wöchentliche Müllbegehungen mit Sonderreinigungen zumindest temporär Abhilfe schaffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 98 2025 Die Vorlage OF 501/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Zukunft der Rödelheimer Parklöwen

11.02.2025 · Aktualisiert: 19.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6497 entstanden aus Vorlage: OF 482/7 vom 28.01.2025 Betreff: Zukunft der Rödelheimer Parklöwen Die Rödelheimer Parklöwen sind seit jeher am Rödelheimer Parkweg 6 beheimatet und ein wichtiger Teil der Infrastruktur an Kinder- und Jugendeinrichtungen im Stadtteil. Die Einrichtung besteht aus einer Krabbelstube sowie einem Kinder- und Schülerladen. Kürzlich wurde bekannt, dass ein Umzug seitens des Trägers, dem sozialpädagogischen Verein, geplant ist. Begründet liegt dies in der Untätigkeit des Eigentümers, das sanierungsbedürftige Gebäude zu sanieren. In den Verhandlungen zwischen dem Träger und dem Eigentümer konnte keine Einigung erzielt werden. Nach den vorliegenden Informationen soll es nun zu einer Aufteilung kommen: Der Schülerladen kommt in einer Liegenschaft in der Straße Alt-Rödelheim unter, die übrigen Angebote werden ins Schönhofviertel ziehen. Die Elternschaft wurde bereits über die Pläne des Trägers informiert. Ein Verlust der Einrichtung ist nicht nur für den Stadtteil Rödelheim sehr schmerzhaft, sondern ein Umzug würde auch mit einem Identitätsverlust einhergehen. Im Hinblick auf die Anzahl der Betreuungsplätze gilt es festzuhalten, dass in RödelheimOst schon jetzt eine Unterversorgung besteht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Seit wann ist der Fall bekannt und in welchem Maße war das Stadtschulamt bisher involviert? Wird man auf den Eigentümer zugehen, um die Parklöwen am jetzigen Standort zu erhalten? - Welche Auswirkungen gibt es insbesondere auf die Hort-Betreuungsplätze? Wird mit dem Wechsel der Räumlichkeiten ein Defizit entstehen? Ist sichergestellt, dass alle Kinder weiterhin versorgt sind? Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, sich für den Erhalt der Parklöwen am jetzigen Standort einzusetzen und sich um eine Lösung zwischen Eigentümer und Träger zu bemühen. Sollte diese nicht zustande kommen, wird der Magistrat gebeten, sich dafür einzusetzen, das Gebäude für den Zweck von Kinder- und Jugendeinrichtungen zu sichern. Es könnte leer stehend saniert und neu ausgeschrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 813

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 7

Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142

25.06.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2024, OA 472 entstanden aus Vorlage: OF 416/7 vom 25.06.2024 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 Vorgang: OM 2551/22 OBR 7; B 24/23; EA 57/23; OM 5118/24 OBR 7; EA 106/24 Mit der Etatanregung EA 106 hat der Ortsbeirat wiederholt sein Interesse an der Bereitstellung von Planungsmitteln bekundet. Demnach sollen in den städtischen Haushalt 250.000 Euro eingestellt werden. Der Ortsbeirat reagierte damit auf die Mitteilung des Magistrats im Bericht B 24, dass derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen. Es wäre fatal, wenn nun die Bauherrschaft des geplanten Neubaukomplexes einen Teil des öffentlichen Areals herrichtet, ohne dass gemeinsam mit den Bürger:innen ein Konzept für die Gesamtgestaltung beschlossen wird. Der Ortsbeirat weist auf seine Anregung OM 2551 hin, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei zu machen, inkl. der Umkehrung des Einbahnstraßensystems. Bei der Ausführung respektiert der Ortsbeirat, dass derzeit begrenzte personelle Ressourcen in den ausführenden Ämtern vorhanden sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Höhe an Planungsmitteln benötigt wird. 2. Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass folgende Maßnahmen umgesetzt werden: a) Die Planung der Platzgestaltung für mehr Aufenthaltsqualität auf dem Areal Alt-Rödelheim soll beginnen, bevor die Baumaßnahme fortgeschritten ist. Es muss gerade darum gehen, eine angepasste Gestaltung und keine bloße Wiederherstellung zu planen. b) Eine Planung "im Zuge der durch die Bauherrschaft zu finanzierenden Wiederherstellung der Oberfläche" wird als zu spät abgelehnt. Der Begriff "zeitnah" ist entsprechend der Vorlage OM 5118 zu konkretisieren. c) Als verlässliche Datengrundlage für die Anregung OM 2551, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße mithilfe einer Umkehrung des Einbahnstraßensystems autofrei zu machen, soll eine Verkehrszählung durchgeführt und die Maßnahme temporär erprobt werden. Diese Anregung ist bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen. d) Die Pläne für die Gestaltung des öffentlichen Raums (Platzgestaltung, Baumpflanzungen) sollen den Bürger:innen vorab in einer Ortsbeiratssitzung oder einer gesonderten Veranstaltung vorgestellt werden. Der Ortsbeirat entscheidet dann über das umzusetzende Konzept. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2551 Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 24 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 57 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5118 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 106 Bericht des Magistrats vom 01.11.2024, B 406 Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 157 Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 357 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 84 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD und FRAKTION (B 142 = Kenntnis, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (B 142 = Zurückweisung, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (B 142 = Zurückweisung, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5035, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Was bedeuten die freigelegten Treppenstufen und die Beendigung der Bauarbeiten in AltRödelheim 12 bis 20?

13.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 408/7 Betreff: Was bedeuten die freigelegten Treppenstufen und die Beendigung der Bauarbeiten in Alt-Rödelheim 12 bis 20? Anfrage an den Magistrat Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Was bedeutet die Freilegung der Treppen auf dem Baugrundstück Alt-Rödelheim 12-20? Welche Erkenntnisse gibt es bezüglich der freigelegten Treppen? - Liegt eine Intervention des Denkmalamtes vor? - Welche Gründe gibt es für die Unterbrechung der Baumaßnahme? - Mit welchen Konsequenzen für den Fortgang der Baumaßnahme und vor allem für die Planung des Platzes Alt-Rödelheim ist zu rechnen? Begründung: Das Thema Alt-Rödelheim war und ist ein Dauerthema im Ortsbeirat. Wegen jahrelangen Leerstands und Verwahrlosung hat es viele Anträge gegeben. Nachdem die historische Häuserzeile im Sommer 2023 abgerissen wurde, sind nun die Keller freigelegt. Seit einigen Wochen sind die Bauarbeiten plötzlich wieder beendet worden. Der Bagger ist abtransportiert. Auf dem Gelände sind freigelegte Stufen zu erkennen. Gibt es einen Zusammenhang? Da es sich bei der Häuserzeile 12-20 um ein Gebiet handelt, in dem bis in die 1930er-Jahre zahlreiche jüdische Familien gelebt haben, könnte hier ein historischer Kontext existieren. Ein Auskunftsersuchen per E-Mail beim Denkmalamt wurde leider nur damit beantwortet, dass es in Hessen kein allgemeines Akteneinsichtsrecht gibt und dass es nur den offiziellen Verfahrensweg über das Dezernat geben kann. Der Magistrat wird gebeten, möglichst umgehend die Fragen zu beantworten. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 408/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten-Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße

05.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 386/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Gestaltung und Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns und insbesondere des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/Projekt angelegt, in dem für 2024 zusätzlich die Summe von 250.000,00 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Aufwertung und Gestaltung finanziert, die gemeinsam mit den BürgerInnen stattfinden sollte. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Jahrelang ließen verschiedene EigentümerInnen im og. Bereich eine komplette Häuserzeile verfallen. Nun soll dort ein Wohnbauprojekt errichtet werden. In diesem Zuge soll der öffentliche Bereich in Kooperation mit den BürgerInnen neugestalten werden. Der Planungsprozess muss jetzt anlaufen, um nach Fertigstellung des Wohnbauprojekts zügig mit der Umsetzung beginnen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 106 2024 Die Vorlage OF 386/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wann endlich kommt der Runde Tisch für die Planung des öffentlichen Platzes AltRödelheim?

20.02.2024 · Aktualisiert: 15.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5118 entstanden aus Vorlage: OF 365/7 vom 06.02.2024 Betreff: Wann endlich kommt der Runde Tisch für die Planung des öffentlichen Platzes Alt-Rödelheim? Vorgang: OM 2551/22 OBR 7 Seit September 2022 fordert der Ortsbeirat: "Planungen für den Quartiersplatz Alt-Rödelheim beginnen und Bürgerinnen und Bürger beteiligen". Bis heute liegt keine Antwort vor. Der Magistrat wird aufgefordert, Folgendes umzusetzen: 1. Zeitnah wird eine Diskussionsgrundlage für die Gestaltung des Platzes Alt-Rödelheim dem Ortsbeirat vorgestellt. 2. Es wird ein Zeitpunkt angegeben, an dem ein Runder Tisch unter Mitsprachemöglichkeiten für interessierte Bürgerinnen und Bürger stattfindet. Dieser sollte möglichst in diesem Jahr terminiert werden. Begründung: Nach dem Desaster mit der Umplanung des Investors, statt Mietwohnungen Eigentumswohnungen bauen zu wollen, muss schnellstmöglich klar sein, was mit dem öffentlichen Raum vor der neu zu bauenden Häuserzeile geschieht. Die Nachbarschaft, die Bürgerinnen und Bürger Rödelheims, hat ein Recht darauf, zu erfahren, welche Zukunft der Platz haben wird. Immerhin wird das soziale Leben in Rödelheim seit Jahren durch die sich hinziehende bauliche Situation behindert, denn es finden seither keine Stadtteilfeste statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2551 Anregung vom 25.06.2024, OA 472 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1860 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Mehr geförderter Wohnraum in Neubauprojekten

20.02.2024 · Aktualisiert: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2024, OA 441 entstanden aus Vorlage: OF 372/7 vom 04.02.2024 Betreff: Mehr geförderter Wohnraum in Neubauprojekten Bei der geplanten Bebauung in Alt-Rödelheim 14 bis 18 werden leider ausschließlich 26 Eigentumswohnungen entstehen. Der Bauaufsicht war es u. a. deshalb nicht möglich, Vorgaben zu den entstehenden Wohnungen zu machen, weil der Baulandbeschluss der Stadt Frankfurt nicht zur Anwendung kommen konnte. Dieser greift erst bei Bauprojekten ab 30 Wohneinheiten bzw. 3000 Quadratmetern Bruttogrundfläche. Investoren nehmen diese Regelung offensichtlich zum Anlass, um bei ihren Planungen knapp unterhalb der Schwellenwerte zu bleiben, um auf diese Weise die Auflagen des Baulandbeschlusses nicht erfüllen zu müssen. Zu diesen gehört u. a. eine Quote für geförderten Wohnraum und für freifinanzierte Mietwohnungen. Dies vorausgesetzt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bis zum 01.10.2024 einen Beschlussvorschlag für einen abgesenkten Schwellenwert beim Baulandbeschluss vorzulegen oder alternativ einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten, der für Baugebiete unter den bisherigen Schwellenwerten die Einhaltung eines Baulandbeschlusses mit abgeschwächten Vorgaben verbindlich festlegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2064 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 28.02.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 441 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4613, 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 23.04.2024

OF (Antrag Ortsbeirat)

Weitere lastenradkompatible Fahrradbügel vor der Kindertagesstätte Le Jardin in der Rödelheimer Landstraße 44

11.11.2023 · Aktualisiert: 29.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2023, OF 344/7 Betreff: Weitere lastenradkompatible Fahrradbügel vor der Kindertagesstätte Le Jardin in der Rödelheimer Landstraße 44 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, weitere und lastenradkompatible Fahrradbügel vor der Kindertagesstätte Le Jardin in der Rödelheimer Landstraße 44 anzubringen. Begründung: Die Mehrheit der Eltern dieses Kindergartens bringen ihre Kinder per Fahrrad zur KiTa, was sehr zu begrüßen ist, auch weil dadurch verkehrsbelastende "Elterntaxis" vermieden werden. Allerdings befinden sich nicht ausreichend Fahrradbügel in der Nähe um bspw. Lastenräder diebstahlsicher abstellen zu können. Das daher notwendige Abstellen auf Geh- oder Fahrradwegen, führt regelmäßig zu gefährlichen Verkehrssituationen, was durch weitere Fahrradbügel vermieden werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 344/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 344/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 344/7 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rödelheimer Parkfest langfristig sichern

04.07.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4187 entstanden aus Vorlage: OF 312/7 vom 18.06.2023 Betreff: Rödelheimer Parkfest langfristig sichern Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit den Organisatoren des Rödelheimer Parkfestes und dem Ortsbeirat nach Lösungen zu suchen, die das seit vielen Jahren im Solmspark stattfindende eintägige Fest langfristig sichern. Dabei sollte sowohl eine gute Lösung für das Parkfest als auch für den Schutz des alten Baumbestands gefunden werden. Begründung: Das Rödelheimer Parkfest findet 2023 zum 31. Mal im Solmspark statt. In früheren Jahren wurde dabei auf einer Fläche des Parks gefeiert, die an die Straße Auf der Insel angrenzt. Strengere Auflagen des Grünflächenamts und der Unteren Naturschutzbehörde erfordern erstmals eine Verlegung des Festes auf die sog. Schlosswiese, die etwas weiter im Zentrum des Parks gelegen ist. Dieses Ausweichgelände wird von den Organisatoren als wenig geeignet angesehen. Hauptgrund für die Verlegung ist die befürchtete langfristige Bodenverdichtung im Kronenbereich des alten Baumbestands. Aus Sicht des Ostbeirats gibt es aber ggf. die Möglichkeit, durch Auflagen beim Auf- und Abbau sowie die Platzierung von Bühne und Ständen einen Ausgleich zwischen den Interessen herbeizuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2067 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zufahrt zu den Kleingärten im Ochsengraben

16.06.2023 · Aktualisiert: 21.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2023, OF 314/7 Betreff: Zufahrt zu den Kleingärten im Ochsengraben Die Zufahrt zu einem Teil der Kleingartenanlagen erfolgt über die Rödelheimer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 100 (Taxibetrieb). Der untere, nicht befestigte Teil, verfügt über große Löcher und ist gerade bei Regen nur schwer befahr- bzw. begehbar. Dies vorrausgeschickt bittet der Ortsbeirat darum diesen Wegteil mit einfachen Mitteln auszubessern und die Löcher zu schließen, um einen bessere Erreichbarkeit der Kleingartenanlagen zu ermöglichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 314/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 314/7 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße

30.03.2023 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2023, OF 276/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Gestaltung und Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns und insbesondere des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/ Assenheimer Straße wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/ Projekt angelegt, in dem für 2023 zusätzlich die Summe von 500.000 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Aufwertung und Gestaltung finanziert, die gemeinsam mit den Bürger:innen stattfinden sollte. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Jahrelang ließen verschiedene Eigentümer:innen im og. Bereich eine komplette Häuserzeile verfallen, ohne dass die Stadt eine Handhabe gegen diesen Zustand gehabt hätte. Nun soll dort ein Wohnbauprojekt errichtet werden. Anschließend kann der öffentliche Bereich in Kooperation mit den Bürger:innen neu gestaltet werden. Der Planungsprozess sollte jetzt anlaufen, um nach Fertigstellung des Wohnbau-projekts zügig mit der Umsetzung beginnen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 57 2023 Die Vorlage OF 276/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Begriff "Assenheimer Straße" die Worte "sowie der Platz vor der Häuserzeile 12 bis 20" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rückbau des Biegwegs durch den Biegwald

05.12.2022 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3304 entstanden aus Vorlage: OF 533/2 vom 09.11.2022 Betreff: Rückbau des Biegwegs durch den Biegwald Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der Biegweg im Bereich des Biegwaldes zwischen Hessenkolleg (Biegweg 41), genauer hinter der Zufahrt zum Biegweg 47, am östlichen Ende und der Zufahrt zur Kleingartenanlage am westlichen Ende (siehe Abbildung), zurückgebaut sowie für den privaten Pkw-Verkehr gesperrt werden kann. Fuß- und Radverkehr sollen nach wie vor möglich sein. Dies bedeutet eine Entfernung oder Verschmälerung der Asphaltoberfläche um die Zerschneidung des wertvollen Waldes weitgehend rückgängig zu machen; 2. ob der Rebstöcker Weg, z. B. durch ein Parkverbot, in beide Richtungen befahrbar gemacht werden kann. Dabei ist eine Verkehrszählung durchzuführen und insbesondere zu prüfen, wie der Mehrverkehr auf die Rödelheimer Landstraße abfließen kann; 3. ob an der Verbreiterung der Straße hinter dem Abzweig zum Restaurant Haus Biegwald ein Wendehammer eingerichtet werden kann, um den Biegweg als Auffahrtsstraße für den Rebstöcker Weg entbehrlich zu machen. Anliegendenverkehr zu den Kleingärten jenseits des Wendehammers (siehe Abbildung) soll weiterhin ermöglicht werden; 4. ob hierbei die Erreichbarkeit der Liegenschaften entlang des Rebstöcker Weges bis zum Haus Biegwald für Eigentümerinnen und Eigentümer, Anliegerinnen und Anlieger, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge weiterhin hinreichend gewährleistet wäre; 5. mit welchen Kosten diese Maßnahmen umzusetzen wären. Begründung: Jede versiegelte Fläche, die nicht mehr in ihrer Funktion benötigt wird, sollte zurückgebaut und entsiegelt werden. Der Biegweg zerschneidet den Biegwald und trennt damit das Biotop auf. Menschen können trotzdem durch den Wald wandern, aber müssen nicht mit ihrem Pkw und dem Lärm des Verbrennungsmotors die Natur stören. Der Wald würde durch das Entsiegeln der Straße an Wert gewinnen. In Zeiten der Klimakrise sollte jeder Baum, der aufgeforstet werden kann, höchste Priorität haben. Derzeit wird der Biegweg innerhalb des Waldes nur als Ausfahrtsstraße für den Rebstöcker Weg, der eine Einbahnstraße ist, genutzt. Ebenso ist häufig zu beobachten, dass dieser als Parkplatz für den Ausflug mit Hunden im Wald oder Abstellfläche für nicht mehr zugelassene Pkw verwendet wird. Alle diese Nutzungen erscheinen entbehrlich, sofern der Rebstöcker Weg unter Erhaltung der Erreichbarkeit für Einsatzfahrzeuge und Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Anliegerinnen und Anlieger der betroffenen Liegenschaften in beide Richtungen befahrbar gemacht werden könnte. Eine Entsiegelung wäre begrüßenswert, aber nur denkbar, wenn die Nachteile des Mehrverkehrs auf der Rödelheimer Seite tragbar sind. (Quelle: Open Street Maps, 2022) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 752 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradparken am Industriehof ausweiten

29.11.2022 · Aktualisiert: 21.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3196 entstanden aus Vorlage: OF 225/7 vom 15.11.2022 Betreff: Fahrradparken am Industriehof ausweiten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie und wo zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten hinter der Bushaltestelle stadteinwärts am Industriehof geschaffen werden können, um dem weiter steigenden Bedarf zu begegnen. Insbesondere soll geprüft werden, ob überdachte, doppelstöckige Fahrradabstellanlagen, analog zu denen am Rödelheimer Bahnhof, installiert werden können. Begründung: Die U-Bahn- und Bushaltestelle "Am Industriehof" wird von vielen Menschen genutzt, um zwischen Bus, U-Bahn, privaten Fahrrädern und Leihangeboten (Rad, Roller) umzusteigen. Sie stellt damit einen attraktiven Mobilitätshub dar, der schon bald durch das neue Wohngebiet "Südlich Rödelheimer Landstraße" und die Straßenbahnlinie 13 noch stärker frequentiert werden wird. Aktuell gibt es südwestlich der Haltestelle einige Fahrradabstellmöglichkeiten sowie eine Station für Leihräder und Leihroller. An Wochentagen sind diese Plätze zumeist überbelegt, sodass Räder entlang des Gehweges geparkt werden und diesen verengen. Ebenso blockieren auch Leihräder Gehweg und Fahrradständer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 701 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1994 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 509 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1787 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Öffentliches Toiletten für das Stadtgebiet Frankfurt am Main

28.11.2022 · Aktualisiert: 13.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2022, OF 233/7 Betreff: Öffentliches Toiletten für das Stadtgebiet Frankfurt am Main Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zur Vorlage M 174 zu beantworten: 1. Die Toilettenanlage "Auf der Insel" soll nach Aussage j. (Seite 3) sowie der Aussage "sind durch die Kioskpächter zu betreiben" (Seite 8) mittels einer Vereinbarung vom Pächterin bzw. der Pächter betrieben werden. Ist diese Vereinbarung zwingend an den Pachtvertrag gebunden? Wie wird mit dem Pachtvertrag umgegangen, wenn die Pächterin bzw. Pächter mit den Konditionen nicht einverstanden ist? 2. Für die Vertragstoiletten "Nette Toilette/Kiosk" werden als laufende Kosten pro Jahr für 15 Vertragstoiletten 121.000 Euro angegeben, d. h. pro Kiosk würden 8.066,66 Euro/Jahr bzw. 672,22 Euro/Monat für den Betrieb, also tägliche Reinigung und Ausstattung mit Sanitärartikeln, veranschlagt. Hält der Magistrat diese Aufwandsentschädigung für realistisch? 3. Im Punkt q (Seite 5) wird festgelegt, dass Toilettenanlagen, die sich auf Waldspielplätzen sowie auf Friedhöfen befinden, durch das Grünflächenamt errichtet, saniert und betrieben werden. Welche zusätzlichen Haushaltstitel werden dafür angesetzt und wie hoch werden die Kosten dafür kalkuliert? Ist die geplante Toilettenanlage am Niddaufer "Blauer Steg" darunter zu fassen? 4. Wurden die Initiativen zur Bereitstellung von Komposttoiletten berücksichtigt und Erfahrungen damit gemacht? Wenn ja, welcher Art sind diese? Begründung: Dass es eine dringende Notwendigkeit gibt, Toilettenanlagen, die im Ortsbezirk vorgesehen sind, zu betreiben, wird vom Ortsbeirat bejaht. Die Vereinbarung mit den Pächtern des Wasserhäuschens "Auf der Insel" sollte so gestaltet werden, dass die Toilettenanlage dauerhaft in einem hygienischen Zustand bleibt, d.h. die soziale Kontrolle ist unabdingbar und sollte auch entsprechend bewertet werden. Auch ist dem Ortsbeirat nicht klar, welche zusätzlichen Mittel das sowieso schon viel zu knappe Budget des Grünflächenamtes erhält. Dazu gibt es in der Vorlage keine Angaben. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 560 2022 1. Der Vorlage M 174 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 233/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER

Partei: die_farbechten-LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Rückbau des Biegwegs durch den Biegwald

15.11.2022 · Aktualisiert: 13.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 227/7 Betreff: Rückbau des Biegwegs durch den Biegwald Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. ob der Biegweg im Bereich des Biegwaldes zwischen der Zufahrt zum Biegweg 47 am östlichen Ende und der Zufahrt zur Kleingartenanlage am westlichen Ende (siehe Abbildung) zurückgebaut sowie für den privaten PKW-Verkehr gesperrt werden kann. Fuß- und Radverkehr sollen nach wie vor möglich sein. Dies bedeutet eine Entfernung oder Verschmälerung der Asphaltoberfläche, um die Zerschneidung des wertvollen Waldes weitgehend rückgängig zu machen; 2. ob der Rebstöcker Weg, z.B. durch ein Parkverbot, in beide Richtungen befahrbar gemacht werden kann. Dabei ist eine Verkehrszählung durchzuführen und insbesondere zu prüfen, wie der Mehrverkehr auf die Rödelheimer Landstraße abfließen kann; 3. ob an der Verbreiterung der Straße hinter dem Abzweig zum Restaurant Haus Biegwald ein Wendehammer eingerichtet werden kann, um den Biegweg als Auffahrtsstraße für den Rebstöcker Weg entbehrlich zu machen. Anliegerverkehr zu den Kleingärten jenseits des Wendehammers (Anlage 5) soll weiterhin ermöglicht werden. 4. ob hierbei die Erreichbarkeit der Liegenschaften entlang des Rebstöcker Weges bis zum Haus Biegwald für Eigentümer:innen, Anlieger:innen, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge weiterhin hinreichend gewährleistet wäre. 5. mit welchen Kosten diese Maßnahmen umzusetzen wären. Begründung: Jede versiegelte Fläche, die nicht mehr in ihrer Funktion benötigt wird, sollte zurück gebaut und entsiegelt werden. Der Biegweg zerschneidet den Biegwald und trennt damit das Biotop auf. Menschen können trotzdem durch den Wald wandern, aber müssen nicht mit ihrem PKW und dem Lärm des Verbrennungsmotors die Natur stören. Der Wald würde durch das Entsiegelnder Straße an Wert zugewinnen. In Zeiten der Klimakrise sollte jeder Baum, der aufgeforstet werden kann, höchste Priorität haben. Derzeit wird der Biegweg innerhalb des Waldes nur als Ausfahrtsstraße für den Rebstöcker Weg, der derzeit eine Einbahnstraße ist, genutzt. Ebenso ist häufig zu beobachten, dass dieser als Parkplatz für den Ausflug mit Hunden im Wald oder Abstellfläche für nicht mehr zugelassene PKW verwendet wird. Alle diese Nutzungen erscheinen entbehrlich, sofern der Rebstöcker Weg unter Erhaltung der Erreichbarkeit für Einsatzfahrzeuge und Eigentümer:innen sowie Anlieger:innen der betroffenen Liegenschaften in beide Richtungen befahrbar gemacht werden könnte. Eine Entsiegelung wäre begrüßenswert, aber nur denkbar, wenn die Nachteile des Mehrverkehrs auf Rödelheimer Seite tragbar sind. Es dient zur Kenntnis, dass dieser Antrag wortgleich im Ortsbeirat 2 und 7 eingereicht wurde. Quelle: Open Street Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 227/7 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und farbechte/LINKE (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planungen für den Quartiersplatz Alt-Rödelheim beginnen und Bürgerinnen und Bürger beteiligen

06.09.2022 · Aktualisiert: 30.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2551 entstanden aus Vorlage: OF 183/7 vom 22.08.2022 Betreff: Planungen für den Quartiersplatz Alt-Rödelheim beginnen und Bürgerinnen und Bürger beteiligen Vorgang: OM 6488/20 OBR 7 Im Zuge der Bürgerinformationsveranstaltung am 12.07.2022 wurden die Pläne für die Häuserzeile Alt-Rödelheim 14 bis 20/Assenheimer Straße 1 seitens des Investors und der Bauaufsicht vorgestellt. Damit ist die Grundlage für die Bebauung gelegt und es geht endlich voran. Gleichzeitig legte der Vertreter des Stadtplanungsamts dar, dass es für die Platzgestaltung noch keine vertiefende Planung gibt. Für den Ortsbeirat und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort ist diese jedoch von entscheidender Bedeutung. Der Magistrat wird daher beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. In die Planung eines Quartiersplatzes "Alt-Rödelheim" wird eingestiegen. 2. Aufbauend auf der Anregung des Ortsbeirates 7, OM 6488, erkennt der Ortsbeirat an, dass mit der Errichtung einer Tiefgarage die Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Platzbereich gegeben sind, und der Magistrat wird beauftragt, in die konkretisierende Planung einzusteigen. 3. Hierfür soll ein Runder Tisch mit allen Beteiligten (Anwohnerinnen und Anwohner, Bürgerinitiativen, Ortsbeirat, Stadtplanungsamt, Straßenverkehrsamt etc.) einberufen werden, um sich sowohl über erste schnell umsetzbare, temporäre Maßnahmen zu einigen als auch die langfristige Gestaltung eines klimaresilienten Quartiersplatzes mit einer hohen Aufenthaltsqualität inmitten des Rödelheimer Ortskerns in den Blickpunkt zu nehmen. 4. Diesbezüglich ist zu prüfen und zu berichten, wie und unter welchen Voraussetzungen der Straßenraum Alt-Rödelheim zwischen der Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6488 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 117 Antrag vom 06.02.2024, OF 365/7 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5118 Anregung vom 25.06.2024, OA 472 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 203 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1236 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Legale und sichere Fahrradverbindung zwischen Lötzener Straße und Rödelheimer Parkweg ermöglichen

06.09.2022 · Aktualisiert: 27.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2585 entstanden aus Vorlage: OF 193/7 vom 22.08.2022 Betreff: Legale und sichere Fahrradverbindung zwischen Lötzener Straße und Rödelheimer Parkweg ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, mit den folgenden Maßnahmen die Verbindung der Lötzener Straße via Ludwig-Landmann-Straße zum Rödelheimer Parkweg für Radfahrende in beide Richtungen unterbrechungsfrei nutzbar zu machen: 1. Eine Bordsteinabsenkung in voller Länge am Ende der Lötzener Straße für Radfahrende als Ersatz für die aktuelle provisorische Rampe (Abbildung 2); 2. die Freigabe des Radwegs entlang der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Lötzener Straße und Ampel (ca. 20 Meter) für Radfahrende in beide Richtungen, sowie die Freigabe der Durchfahrt für Radfahrende zur Lötzener Straße; 3. Entfernung eines Pollers in der Durchfahrt zur Lötzener Straße zur Verbreiterung der Durchfahrt; 4. die Freigabe des Radwegs entlang der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Ampel und Rödelheimer Parkweg (ca. 20 Meter ) für Radfahrende in beide Richtungen. Begründung: Die genannte Verbindung ist eine der Hauptrouten für Fuß- und Radverkehr zwischen dem Industriehof und Rödelheim, da hier die Ludwig-Landmann-Straße gefahrlos überquert werden kann. Radfahrende haben jedoch das Problem, dass diese Verbindung für sie nicht unterbrechungsfrei nutzbar ist und sie mehrmals absteigen und schieben müssten, um diese Verbindung rechtskonform zu nutzen. Speziell an der Engstelle zur Lötzener Straße kann dies zu Konflikten mit Fußgängerinnen und Fußgängern führen, da hier z. B. auch Postzustellende mit Lastenfahrrädern verkehren. Antragstellerin Fraktion BÜNDNIS90/Die GRÜNEN Fraktionssprecherin Miriam Dahlke Abbildung 1: Karte mit Markierung der Maßnahmen (Quelle: Geoportal Frankfurt) Abbildung 2: Verbindung Lötzener Straße/Ludwig-Landmann-Straße (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 20 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Legale und sichere Fahrradverbindung zwischen Lötzener Straße und Rödelheimer Parkweg ermöglichen

22.08.2022 · Aktualisiert: 24.08.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 193/7 Betreff: Legale und sichere Fahrradverbindung zwischen Lötzener Straße und Rödelheimer Parkweg ermöglichen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, mit den folgenden Maßnahmen die Verbindung der Lötzener Straße via Ludwig-Landmann-Straße zum Rödelheimer Parkweg für Radfahrende in beide Richtungen unterbrechungsfrei nutzbar zu machen: 1. Eine Bordsteinabsenkung in voller Länge am Ende der Lötzener Straße für Radfahrende als Ersatz für die aktuelle provisorische "Rampe" (Abbildung 2) 2. Die Freigabe des Radwegs entlang der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Lötzener Straße und Ampel (ca. 20m) für Radfahrende in beide Richtungen, sowie die Freigabe der Durchfahrt für Radfahrende zur Lötzener Straße 3. Entfernung eines Pollers in der Durchfahrt zur Lötzener Straße zur Verbreiterung der Durchfahrt 4. Die Freigabe des Radwegs entlang der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Ampel und Rödelheimer Parkweg (ca. 20m) für Radfahrende in beide Richtungen Begründung: Die genannte Verbindung ist eine der Hauptrouten für Fuß- und Radverkehr zwischen dem Industriehof und Rödelheim, da hier die Ludwig-Landmann-Straße gefahrlos überquert werden kann. Radfahrende haben jedoch das Problem, dass diese Verbindung für sie nicht unterbrechungsfrei nutzbar ist und sie mehrmals absteigen und schieben müssten, um diese Verbindung rechtskonform zu nutzen. Speziell an der Engstelle zur Lötzener Straße kann dies zu Konflikten mit Fußgänger:innen führen, da hier z.B. auch Postzustellende mit Lastenfahrrädern verkehren. Antragstellerin Fraktion BÜNDNIS90/Die GRÜNEN Fraktionssprecherin Miriam Dahlke Abbildung 1: Karte mit Markierung der Maßnahmen (Quelle: Geoportal Frankfurt) Abbildung 2: Verbindung Lötzener Straße / Ludwig-Landmann-Straße (Quelle: privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alt-Rödelheim muss seine historische Gestaltung als Ortskern behalten

28.06.2022 · Aktualisiert: 02.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2334 entstanden aus Vorlage: OF 169/7 vom 13.06.2022 Betreff: Alt-Rödelheim muss seine historische Gestaltung als Ortskern behalten Vorgang: OM 3420/18 OBR 7; V 1338/19 OBR 7; OM 6113/20 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, auf die Gestaltungswünsche der Bauherrschaft dahin gehend Einfluss zu nehmen, dass sich eine Bebauung der Häuserzeile Alt-Rödelheim 14 bis 20 und Assenheimer Straße 1 gemäß der Erhaltungssatzung E 34 an den derzeitigen Traufhöhen orientiert, wie es durch Beschlüsse des Ortsbeirats bezüglich der Dokumentation Ideenwerkstatt (Vision Ortskern Rödelheim, veröffentlicht im "Dialog 12" des Stadtplanungsamtes) seit 2017 festgehalten ist (OM 3420, V 1338, OM 6113). Gleichzeitig sind auch die planungsrechtlichen Grundlagen aus dem derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 886 einzuhalten. Begründung: Alt-Rödelheim, früher Marktplatz, ist der eigentliche traditionelle Ortskern des Stadtteils. Die mögliche neue Bebauung sollte sich an der bisher vorhandenen orientieren und den historischen Charakter erhalten. Eine Neubebauung und Neuvermietung sollte durch soziale Kriterien gestaltet werden, damit nicht aus dem Projekt Alt-Rödelheim ein Gentrifizierungsprojekt wird, das die umliegenden Mietwohnungen verteuert und die Mieter aus ihren Wohnungen vertreibt. Das Fachwerkhaus Assenheimer Straße 1 stammt vermutlich aus dem frühen 19. oder sogar 18. Jahrhundert. Es war das Familienhaus der Eheleute Arthur Stern und Elli Capell, denen das Haus bis 1937 gehörte. Arthur Stern ist der Namensgeber des Bahnhofsplatzes Rödelheim West. Darüber hinaus wohnten auf und rund um den Platz zahlreiche jüdische Familien, deren Schicksal durch die zahlreichen Stolpersteine zu erkennen ist. Dieses Haus könnte daher ein Markstein für das ehemalige jüdische Leben in Rödelheim sein. Durch eine Begutachtung soll geprüft werden, welche Möglichkeiten der Gestaltung dem Bauherrn aufgezeigt werden, um der historischen Bedeutung gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3420 Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1338 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6113 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 222 Antrag vom 06.02.2024, OF 364/7 Auskunftsersuchen vom 20.02.2024, V 859 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Ideenwerkstatt Rödelheim umsetzen - „Marktplatz“ Rödelheim aufwerten

06.03.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2022, OF 109/7 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Ideenwerkstatt Rödelheim umsetzen - "Marktplatz" Rödelheim aufwerten Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen: Aus Mitteln der Stadtplanung - z.B. aus dem Programm "Schöneres Frankfurt" - wird die Umgestaltung und Aufwertung des sog. "Marktplatzes Rödelheim" geplant und nach Abschluss der Bauarbeiten an der Häuserzeile Alt-Rödelheim 12-20 zeitnah umgesetzt. Begründung: Im Rahmen einer Ideenwerkstatt wurde im Jahr 2016 auch verschiedene Alternativen für die Gestaltung der Straße "Alt-Rödelheim" vorgeschlagen. Nun steht ein größeres Bauvorhaben in der Straße an. Nach bisherigen Informationen steht die Erteilung einer Baugenehmigung bevor. Danach bietet sich die Chance, den sog. "Marktplatz Rödelheim" aufzuwerten und umzugestalten. Mit den Planungen muss jetzt begonnen werden, um nach Abschluss der Bauarbeiten schnell mit der Umsetzung beginnen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 151 2022 Die Vorlage OF 109/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Schönhof-Viertel

18.01.2022 · Aktualisiert: 27.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1390 entstanden aus Vorlage: OF 98/7 vom 04.01.2022 Betreff: Mobilität im Schönhof-Viertel Vorgang: OM 346/21 OBR 7; ST 2063/21; OM 6112/20 Das Schönhof-Viertel bietet als neues Stadtquartier die Möglichkeit, das Wohnen und Leben im urbanen Raum neu zu denken und gemäß den Anforderungen der Klimakrise zu planen. Hierzu ist es für den Ortsbeirat unter anderem unerlässlich, den Bewohnerinnen und Bewohner die Entscheidung für moderne, städtische Mobilität zu ermöglichen und die Abhängigkeit von privaten Pkw zu minimieren. Dies wird durch eine direkte und hochfrequente Anbindung an einen verlässlichen ÖPNV, gute und sichere Radinfrastruktur und Leihoptionen für Pkw und (Lasten-) Räder ermöglicht. Die meisten Bewohnerinnen und Bewohner werden diese Entscheidung bei Einzug treffen, daher ist es wichtig, die Rahmenbedingungen bis dahin bereits geschaffen zu haben. Durch weniger Autoverkehr, der Schadstoffe ausstößt, Platz wegnimmt, Lärm verursacht sowie eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer darstellt, wird die Lebensqualität aller im Quartier und der Umgebung erhöht. 1. Erreichbarkeit ÖPNV a) Eine zügige Erreichbarkeit des Westbahnhofs muss schnellstmöglich sichergestellt werden. Dass weder die Unterführung in der Verlängerung des Birkenwegs (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) bis zum Beginn der Bebauung fertiggestellt sein wird noch andere Möglichkeiten für eine verbesserte Anbindung des Westbahnhofs für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie mobilitätseingeschränkte Personen bisher mitgedacht wurden, stößt beim Ortsbeirat auf Verwunderung, da der Zugang zum Westbahnhof immer als zentral angesehen wurde. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, diesen Fehler zu beheben, konkrete Planungen aufzunehmen oder zu beschleunigen. b) Bei einem Quartier dieser Größe und in dieser Lage auf eine Bus(!)-Anbindung an den S-Bahnhof Rödelheim, die U-Bahn-Station "Industriehof" oder eine 400 Meter entfernte Straßenbahnhaltestelle zu verweisen, wird den Erfordernissen klimagerechter Mobilitätspolitik nicht gerecht und schafft kein wohnortnahes, kapazitätsstarkes Angebot des ÖPNV. Bereits mehrfach hat der Ortsbeirat auf einen Ausbau der bestehenden ÖPNV-Infrastruktur zur Erschließung des neuen Stadtviertels gedrängt und z. B. auch durch die Anregung OM 6112 Vorschläge eingereicht. Der Status quo städtischer Mobilität reicht nicht aus, um die Bewohnerinnen und Bewohner zu motivieren, auf den eigenen Pkw zu verzichten, zumal in den Planungen wohl auf eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung verzichten werden soll. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat erneut auf, auf die Forderungen des Ortsbeirats einzugehen. 2. Sichere Fahrradinfrastruktur Darüber hinaus hält der Ortsbeirat es für eine ungenutzte Gelegenheit, auf der Valentina-Archipowa-Straße keinen baulich getrennten Radweg anzulegen. Gerade weil diese als Grundnetzstraße ausgewiesen werden und damit Tempo 50 gelten soll, wäre dies wichtig gewesen. Eine zukunftsweisende Fahrradinfrastruktur zu errichten, stellt in diesem Quartier eine hervorragende Möglichkeit dar. Auch eine gute Anbindung an geplante Radschnellwege sollte hier geprüft werden. Im Straßenbestandsnetz scheitert die Sicherheit der Radfahrenden viel zu oft an baulichen Vorgaben, die einen gleichberechtigten Mischverkehr verhindern. Daneben ist die Einrichtung von fahrradfreundlichen Nebenstraßen, wie sie momentan auch durch die Umsetzung des Radentscheids entstehen, bzw. Fahrradstraßen- und Fahrradzonen zwingend erforderlich. Weiterhin verbleibt der Magistrat bei vielen Prüfaufträgen, beispielsweise bei der Einrichtung einer Dooring-Zone oder zusätzlichen Radabstellanlagen. Ebenfalls kritisiert der Ortsbeirat den fehlenden Umbau der Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße nach Bockenheim, um diese fit für möglichen Begegnungsverkehr zu machen. 3. Stationsbasierte Mobilität mit Fahrrad und Pkw - wenn nötig In der Stellungnahme ST 2063 wird zu den Punkten 2f, 2g, 2h angeführt, dass es keine Betreiberinnen und Betreiber gebe, die eine Aufstellung von E-Ladesäulen beantragt haben, ein öffentliches Carsharing anbieten oder Leihräderstationen aufstellen möchten. Es drängt sich die Frage auf, was bisher vonseiten des Magistrats unternommen wurde, auf diese Betreiberinnen und Betreiber zuzugehen. Zwar ist dem Ortsbeirat bekannt, dass die Stadt öffentliche Anlagen dieser Art nicht selbst betreibt oder errichtet, aber stadtnahe Betriebe haben eine besondere Verantwortung und sollten ihrer Vorreiterrolle gerecht werden. Die Mainova (mit der Stadt Frankfurt als größter Anteilseignerin) sitzt nur wenige Meter entfernt, laut eigenem Internet-Auftritt bietet sie Carsharing-Lösungen (1) und betreibt in einem Netzwerk circa 1.000 öffentliche E-Ladestationen (2). Natürlich sind auch andere private Betreiberinnen und Betreiber denkbar. Leihradstationen, sogar für Lastenräder, gibt es ebenfalls zahlreich. Die Bereitstellung einer ausgeprägten Ladeinfrastruktur sollte gerade bei der Entwicklung von neuen Stadtquartieren ambitioniert verfolgt werden, diese ist einer von vielen Bausteinen der Mobilitätswende. 1. https://www.mainova-carsharing.de/quartiere, abgerufen am 23.11.2021 2. https://www.mainova.de/de/loesungen/oeffentlich-laden# abgerufen am 23.11.2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6112 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 346 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2063 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1449 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrrad-Piktogramme auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg

18.01.2022 · Aktualisiert: 27.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1388 entstanden aus Vorlage: OF 93/7 vom 02.01.2022 Betreff: Fahrrad-Piktogramme auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg Der Magistrat wird gebeten, in der Thudichumstraße, sowohl in der nördlichen als auch in der südlich gelegenen Straßenhälfte, insbesondere vor dem REWE-Supermarkt, die Fahrrad-Piktogramme auf der Fahrbahn zeitnah zu ergänzen. Darüber hinaus sollten die vorhandenen Piktogramme in der Thudichumstraße und dem Hausener Weg erneuert werden. Begründung: Die verkehrliche Situation in der Thudichumstraße im Bereich zwischen Trümpertstraße und der Kreuzung Lorscher Straße/Reichsburgstraße ist durch die Neubauten sehr unübersichtlich geworden: - Im Bereich des REWE-Supermarktes, auch wie bei den Neubauten der Seniorenwohnanlage und dem neuen Wohnhaus sind Markierungen (entsprechend der Straßenverkehrsordnung) für einen Fahrradweg auf dem Bürgersteig entfallen. Dadurch nutzen die Fußgängerinnen und Fußgänger den Bürgersteig in der gesamten Breite. - Die Situation setzt sich im Bereich Post und gegenüberliegend bei dem Penny-Markt fort. Durch parkende Autos wird der frühere Fahrradweg zusätzlich blockiert, ohne dass Markierungen auf der Fahrbahn die Nutzung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer angeben. - Auch im Bereich der Bushaltestelle Thudichumstraße/Ecke Reifenberger Straße müsste klar sein, dass die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer auch die Straße benutzten können. Durch die Reste der Markierung auf dem Bürgersteig wird den Autofahrerinnen und Autofahrern suggeriert, dass Fahrradfahren auf der Straße unrechtmäßig ist. Mit dem Auftragen und Erneuern der Piktogramme sollte kurzfristig eine größere Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer geschaffen werden. Davon unabhängig ist eine Prüfung von roten Fahrradstreifen zur sicheren Kennzeichnung von Radwegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 959 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rote Fahrradstreifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen

18.01.2022 · Aktualisiert: 12.04.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1389 entstanden aus Vorlage: OF 94/7 vom 27.12.2021 Betreff: Rote Fahrradstreifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in folgenden Straßen durch rote Fahrradstreifen auf der Fahrbahn Radwege ausgezeichnet werden können und damit das Radfahren sicherer gestaltet werden kann: - Lorscher Straße/Auf der Insel/Rödelheimer Landstraße, - Thudichumstraße/Hausener Weg, - Breitlacherstraße, - Alt-Praunheim. Begründung: Wie das Radfahrbüro mitgeteilt hat, werden die Stadtteile des Ortsbezirks 7 beim Radfahrkonzept für den Frankfurter Westen entgegen ursprünglicher Planung nicht mehr berücksichtigt. Dabei verlaufen durch den Ortsbezirk 7 wichtige Verbindungen zu angrenzenden Stadtteilen, in die Innenstadt und nach Eschborn, die für den Radverkehr allerdings oft unzureichend ausgebaut sind. Es ist nicht damit getan, in großer Zahl Wegweiser aufzustellen, um die Richtung zu benachbarten Stadtteilen anzuzeigen. Es müssen auch entsprechend sichere Wege für Radfahrende eingerichtet werden. Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße/Hausener Weg haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrradweges verschwunden sind. Auf der Straße fehlen die Hinweise, dass die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Die zum Teil beängstigenden Begegnungen mit Autofahrenden, die hupen, Radfahrende bedrängen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Die ehemaligen Fahrradstreifen der Lorscher Straße sind zu Autoparkplätzen geworden, von denen durch Ein- und Ausparken und Türenöffnen eine ständige Gefahr für die auf der Straße fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer ausgeht. Die gemeinsam genutzte Fahrbahn ist sehr schmal. Ein farbiger Fahrradstreifen auf der Fahrbahn sollte hier und im weiteren Straßenverlauf zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. In der Breitlacherstraße endet die Radwegmarkierung wenige Meter hinter der Kreuzung am Arthur-Stern-Platz, im weiteren Verlauf der Straße fehlen die Hinweise für Radfahrende, die auf der Fahrbahn erneut den Gefahren durch die am Fahrbahnrand parkenden Autos ausgesetzt sind. Erst ab Ecke Eschborner Landstraße existiert wieder ein Radweg. In der Gegenrichtung ist ein kombinierter Weg für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer vorhanden, der aber einerseits stark sanierungsbedürftig ist und andererseits ständig als Autoparkplatz missbraucht wird. In der Straße Alt-Praunheim ist überhaupt keine Radwegmarkierung vorhanden. Radfahrende, die aus der Praunheimer Landstraße oder vom Nidda-Radweg kommen, wechseln ohne erkennbare Hinweise auf die Fahrbahn. Eine rote Markierung könnte hier für mehr Aufmerksamkeit sorgen. Alternativ könnten Strecken durch verkehrsärmere Nebenstraßen für den Radverkehr in Praunheim ausgezeichnet werden. Die dringend erforderliche Verkehrswende darf nicht länger am überholten Leitbild einer autogerechten Stadt scheitern; Platzbedarf und Sicherheit von zu Fuß gehenden Menschen und Radfahrenden müssen bei den Planungen viel stärker berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1364 Antrag vom 30.01.2023, OF 256/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zentralen Platz Alt-Rödelheim aufwerten und sicherer machen

30.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1166 entstanden aus Vorlage: OF 76/7 vom 15.11.2021 Betreff: Zentralen Platz Alt-Rödelheim aufwerten und sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, die drei Altglasbehälter unter dem Platz Alt-Rödelheim zu verbauen. Begründung: Der zentrale Rödelheimer Platz zwischen Alt-Rödelheim und der Thudichumstraße glänzt nicht unbedingt durch Schönheit und Sauberkeit. Die beiden Altglascontainer tun ihr übriges, um zusätzlich die Sicherheit von Kindern zu gefährden. Sobald die Container voll sind, werden die Flaschen und Gläser daneben gestellt. Oftmals ist auch gesplittertes Glas dabei. Für Kinder, die täglich auf dem Schulweg daran vorbei gehen müssen, ist es ein Leichtes, sich an dem Glas zu verletzen. Es gäbe die Möglichkeit, so wie auf dem Arthur-Stern-Platz am Rödelheimer Bahnhof die Altglascontainer unter der Erde zu verbauen. Dies würde ein Schritt in die Richtung "schöneres und sichereres Rödelheim" bedeuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 843 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuzuschnitte der Sozialbezirke

02.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 987 entstanden aus Vorlage: OF 67/7 vom 16.10.2021 Betreff: Neuzuschnitte der Sozialbezirke Vorgang: M 210/16 Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der zu erfolgenden Neuzuschnitte der Sozialbezirke im Zuge der Vorlage M 210 folgender Anregung des Ortsbeirats zu entsprechen: - Die Sozialbezirke 343, 401, 402 und 410 bleiben wie aktuell bestehen. Die Sozialbezirke in Praunheim werden neu zugeschnitten: Die Heinrich-Lübke-Siedlung wird dem Sozialbezirk 423 (Westhausen) zugeschlagen und fungiert damit als neuer Sozialbezirk. Der übrige Teil Praunheims bleibt unverändert. - In der Sitzung des Ortsbeirats am 29.06.2021 wurden für die o. g. Sozialbezirke Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher vorgeschlagen. Der Ortsbeirat bekräftigt hiermit diese Vorschlagsliste. Eine Anpassung erfolgt lediglich entsprechend der o. g. Zuschnittsänderung in Praunheim. Dort ist die vorgeschlagene Sozialbezirksvorsteherin fortan für Westhausen und die Heinrich-Lübke-Siedlung zuständig. Eine weitere Zusammenlegung von Sozialbezirken und damit eine Reduzierung der Anzahl der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher lehnt der Ortsbeirat ab. Begründung: In der angesprochenen Vorlage M 210 ist eine Reduzierung auf vier Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher im Ortsbezirk vorgesehen. Dies erachtet der Ortsbeirat aus folgenden Gründen nicht als sinnvoll: Zum einen würde durch die Zusammenlegung Westhausens mit den Sozialbezirken 422, 424 und 425, da Praunheim laut der Vorlage des Magistrats nur noch eine Sozialbezirksvorsteherin/ein Sozialbezirksvorsteher zustehen würde, ein zu großer Sozialbezirk Praunheim entstehen. Angesichts des geplanten Konzepts der Sozialraumorientierung des Sozialrathauses Bockenheim hätte dies eine ungerechtfertigte Arbeitsmehrbelastung zur Folge. Innerhalb dieser Gespräche mit dem Sozialrathaus Bockenheim erfolgte in Absprache der Vorschlag zur o. g. Zuschnittsänderung. Ebenfalls betrachtet der Ortsbeirat eine Zusammenlegung des Sozialbezirks 343 entweder mit dem Sozialbezirk 401 (Rödelheim-Ost) oder 410 (Hausen) als nicht zielführend, wie schon mehrfach dargelegt. Angesichts der Entwicklungen im Bau- und Planungsgebiet "Südlich Rödelheimer Landstraße" und dem damit verbundenen Anstieg der Einwohnerinnen- und Einwohneranzahl, ist zu erwarten, dass eine erneute Anpassung bald wieder nötig wird. Deshalb spricht sich der Ortsbeirat dafür aus, die bisherigen Sozialbezirke in ihrem derzeitigen Zuschnitt zu belassen, mit Ausnahme der Anpassung in Praunheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 557 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 51

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schandfleck Alt-Rödelheim: Warum passiert nichts, um die baufälligen Häuser abzureißen und das Gebiet neu zu bebauen?

17.10.2021 · Aktualisiert: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2021, OF 59/7 Betreff: Schandfleck Alt-Rödelheim: Warum passiert nichts, um die baufälligen Häuser abzureißen und das Gebiet neu zu bebauen? 1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Abrissgenehmigung für die Häuserzeile Alt-Rödelheim? Seit wann besteht sie und wann läuft sie aus? 2. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Bauvoranfragen oder möglicher Baugenehmigungen? 3. Wie werden derzeitige Bausicherungen und vor allem Maßnahmen für die Hygiene sichergestellt? 4. Welche zukünftige Nutzung stellt sich der Magistrat für die zu bauenden Gebäude vor? 5. Denkt der Magistrat über das Mittel eines Baugebots für den privaten Eigentümer der Immobilie nach? 6. Welche Pläne gibt es für die Platzgestaltung? Wann gedenkt der Magistrat den OBR über seine Vorstellungen zur Platzgestaltung zu informieren? Begründung: Der Schandfleck spricht für sich und bedarf keiner weiteren Beschreibungen. Zusätzlich kommen Beschwerden aus der Nachbarschaft hinzu: Rattenplage, Vermüllung, unhygienische Nutzung. Und man wundert sich, warum der Magistrat ein ehemaliges Stadtteilzentrum so verkommen lässt. Wer sein Bauland nicht zügig bebaut, soll es verkaufen. Diese Empfehlung hat die Baulandkommission von Horst Seehofer (CSU) in ihrem Abschlussbericht ausgesprochen. Konkret würde eine solche Gesetzesverschärfung bedeuten, dass Kommunen Grundstückseignern eine Frist setzen können, in der diese ihre Grundstücke bebauen müssen. Geschieht dies nicht fristgerecht, müssen Eigentümer an Bauwillige verkaufen. Als letztes Mittel können die Kommunen schließlich ein Enteignungsverfahren einleiten. Damit folgt die Baulandkommission dem Beispiel von Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne), der die Baupflicht schon seit längerem in seiner Stadt umsetzen will und damit eine Kontroverse ausgelöst hat. Dabei stützt sich Palmer - und nun auch die Baulandkommission - auf Paragraph 176 des Baugesetzbuches, welcher ein "Baugebot" vorsieht. Folgt die Gesetzgebung der Empfehlung der Baulandkommission, die Anwendung des Baugebots zu erleichtern, wird der Druck auf Grundstückseigner wachsen, brachliegende Flächen künftig auch wirklich zu bebauen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 208 2021 Die Vorlage OF 59/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: die_farbechten-LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität

05.07.2021 · Aktualisiert: 28.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 472 entstanden aus Vorlage: OF 97/2 vom 21.06.2021 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität Vorgang: M 31/21 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Schönhof-Quartier im Sinne der "kurzen Wege" geplant wird und der Fuß- und Radverkehr im Vordergrund stehen soll. Außerdem befürwortet er, dass die isolierte Lage des Gebietes aufgehoben werden soll. Auch begrüßt er, dass im gesamten Geltungsbereich nur wenige Stellplätze für Pkw im öffentlichen Raum zulässig sind. 2. Der Ortsbeirat bedauert jedoch, dass anstatt Tiefgaragen - die sowohl hohe finanzielle als auch Umweltkosten verursachen - keine oberirdische Quartiersgarage geplant wurde. 3. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 834 folgende Anregungen zur Mobilität zu berücksichtigen: a) Der Mischverkehr ist auf den Straßen mit Tempo 30 im Sinne der fahrradfreundlichen Nebenstraßen zu planen; I. alle Kreuzungen sind mit Gehwegnasen zu versehen (sicheres Kreuzen für zu Fuß Gehende); II. alle Kreuzungen sind aufzupflastern, sodass der motorisierte Individualverkehr (MIV) beim Abbiegen seine Geschwindigkeit anpasst und zu Fuß Gehende sicher queren können; III. die Zahl der oberirdischen Parkplätze entlang der Erschließungsstraßen ist zu reduzieren und auf eine Straßenseite zu beschränken, um sicheres Radfahren zu ermöglichen; IV. die Tür-Öffnungszone entlang des ruhenden Verkehrs ist zu markieren; b) auf dem Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist ein breiter und baulich getrennter Radweg anzulegen; c) die Gehwege sind mindestens 2,50 Meter breit zu planen und es ist kein Gehwegparken vorzusehen bzw. dieses durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden; d) flächendeckende Parkraumbewirtschaftung ist im Plangebiet vorzusehen; e) oberirdische Radabstellanlagen sind für Besucherinnen und Besucher (auch für Lastenräder) vorzusehen; f) oberirdische E-Ladesäulen sind für Besucherinnen und Besucher vorzusehen; g) öffentliches, stationsbasiertes Carsharing mit E-Ladesäulen ist vorzusehen; h) Leihräderstationen sind vorzusehen; i) öffentliche Sitzgelegenheiten sind in regelmäßigen Abständen vorzusehen (dies ist vor allem für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen wichtig, ebenso wie für die allgemeine soziale Kommunikation); j) der Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist mit einer Buslinie zu bedienen; k) die kostspielige und den heutigen Maßstäben der modernen Mobilität nicht mehr angemessene Planung eines Fly-overs zum Katharinenkreisel ist einzustellen; l) es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße ausgebaut wird - diese ist nicht für sich begegnenden Radverkehr ausgelegt - und auch eine Radverkehrsführung von und zu der Brücke markiert/erstellt wird; m) die niveaugleiche Gleisquerung in Verlängerung der Kasernenstraße für den Fuß- und Radverkehr ist zu Beginn der Bebauung anzulegen. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie diese Gleisquerung genau geplant ist; n) die Unterführung in Verlängerung des Birkenweges (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist auch für den Fuß- und Radverkehr sicher und attraktiv zu gestalten und zu Beginn der Bebauung fertigzustellen; o) es ist eine zügige Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West sicherzustellen. Dies sollte sowohl für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende als auch durch einen Bus für mobilitätseingeschränkte Personen geschehen. Am Eingang Solmsstraße sollten dazu ausreichend Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Begründung: Erhöhung der Attraktivität des Umweltverbundes und damit der Lebensqualität im Quartier im Allgemeinen. Stellplätze für den MIV sind im Plangebiet dank der Tiefgaragen für jede Bewohnerin und jeden Bewohner hinreichend vorhanden. Die Zahl der oberirdischen Stellplätze für den MIV muss entsprechend sehr begrenzt und kostenpflichtig sein, damit diese tatsächlich nur von Besucherinnen und Besuchern genutzt werden. Ansonsten drohen Verdrängungseffekte, wie sie in der City West zu beobachten sind: Auch dort sind fast sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen versehen. Aufgrund der oft hohen Parkgebühren der Vermieter, stellen viele Anwohnerinnen und Anwohner ihre Autos jedoch lieber kostenfrei auf den Gehwegen und oberirdischen Parkplätzen ab. Dies führt dazu, dass die Tiefgaragen mehrheitlich leer stehen, während die Straßen und Gehwege eng zugeparkt sind. Auf diese Weise entstehen Gefahrensituation für zu Fuß Gehende sowie Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West als Verkehrsknotenpunkt ist essenziell für die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung. Durch die geplante Verbreiterung und den barrierefreien Ausbau des Zugangs an der Solmsstraße könnte dies durch die ebenerdige Querung in Verlängerung der Kasernenstraße für zu Fuß Gehende und Radfahrende geschehen. Hier sollten die zukünftigen Besuchsströme sinnvoll gelenkt werden, sodass Umwege auf jeden Fall zu vermeiden sind. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine Buslinie aus dem Birkenweg ebenfalls den Eingang Solmsstraße des Westbahnhofs bedienen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2118 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 113 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität

29.06.2021 · Aktualisiert: 27.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 346 entstanden aus Vorlage: OF 36/7 vom 15.06.2021 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität Vorgang: M 31/21 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Schönhof-Quartier im Sinne der "kurzen Wege" geplant wird und Fuß- und Radverkehr im Vordergrund stehen sollen. Außerdem befürwortet er, dass die isolierte Lage des Gebietes aufgehoben werden soll. Auch begrüßt er, dass im gesamten Geltungsbereich nur wenige Stellplätze für Pkw im öffentlichen Raum zulässig sind. 2. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 834 folgende Anregungen zur Mobilität zu berücksichtigen: a) Der Mischverkehr ist auf den Straßen mit Tempo 30 im Sinne der fahrradfreundlichen Nebenstraßen zu planen; I. alle Kreuzungen sind mit Gehwegnasen zu versehen (sicheres Kreuzen für zu Fuß Gehende); II. alle Kreuzungen sind aufzupflastern, sodass der MIV beim Abbiegen seine Geschwindigkeit anpasst und zu Fuß Gehende sicher queren können; III. die oberirdischen Parkplätze entlang der Erschließungsstraßen sind auf eine Straßenseite zu reduzieren, um sicheres Radfahren zu ermöglichen; IV. die Tür-Öffnungszone entlang des ruhenden Verkehrs ist zu markieren; b) auf dem Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist ein breiter und baulich getrennter Radweg anzulegen; c) die Gehwege sind mindestens 2,50 Meter breit zu planen und es ist kein Gehwegparken vorzusehen bzw. dieses durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden; d) flächendeckende Parkraumbewirtschaftung ist im Plangebiet vorzusehen; e) oberirdische Radabstellanlagen sind für Besucherinnen und Besucher (auch für Lastenräder) vorzusehen; f) oberirdische E-Ladesäulen sind für Besucherinnen und Besucher vorzusehen; g) öffentliches, stationsbasiertes Carsharing mit E-Ladesäulen ist vorzusehen; h) Leihräderstationen sind vorzusehen; i) öffentliche Sitzgelegenheiten sind in regelmäßigen Abständen vorzusehen (dies ist vor allem für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen wichtig, ebenso wie für die allgemeine soziale Kommunikation); j) der Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist mit einer Buslinie zu bedienen, die den Eingang Solmsstraße am Westbahnhof zügig erreicht; k) es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße ausgebaut wird - diese ist nicht für sich begegnenden Radverkehr ausgelegt - und auch eine Radverkehrsführung von und zu der Brücke markiert/erstellt wird; l) die Unterführung ist in Verlängerung des Birkenweges (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) auch für den Fuß- und Radverkehr sicher und attraktiv zu gestalten und zu Beginn der Bebauung fertigzustellen; m) es ist eine zügige Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West sicherzustellen. Dies sollte sowohl für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende als auch durch einen Bus für mobilitätseingeschränkte Personen geschehen. Am Eingang Solmsstraße sollten dazu ausreichend Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Begründung: Erhöhung der Attraktivität des Umweltverbundes und damit der Lebensqualität im Quartier im Allgemeinen. Stellplätze für den MIV sind im Plangebiet dank der Tiefgaragen für jede Bewohnerin und Bewohner hinreichend vorhanden. Die Zahl der oberirdischen Stellplätze für den MIV muss entsprechend sehr begrenzt und kostenpflichtig sein, damit diese tatsächlich nur von Besucherinnen und Besuchern genutzt werden. Ansonsten drohen Verdrängungseffekte wie sie in der City West zu beobachten sind: Auch dort sind fast sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen versehen. Aufgrund der oft hohen Parkgebühren der Vermieterinnen und Vermieter stellen viele Anwohnerinnen und Anwohner ihre Autos jedoch lieber kostenfrei auf den Gehwegen und oberirdischen Parkplätzen ab. Dies führt dazu, dass die Tiefgaragen mehrheitlich leer stehen, während die Straßen und Gehwege eng zugeparkt sind. Auf diese Weise entstehen Gefahrensituationen für zu Fuß Gehende und Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West als Verkehrsknotenpunkt ist essenziell für die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung. Durch die geplante Verbreiterung und den barrierefreien Ausbau des Zugangs an der Solmsstraße könnte dies durch die ebenerdige Querung in Verlängerung der Kasernenstraße für zu Fuß Gehende und Radfahrende geschehen. Hier sollten die zukünftigen Besuchsströme sinnvoll gelenkt werden, sodass Umwege auf jeden Fall zu vermeiden sind. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine Buslinie aus dem Birkenweg ebenfalls den Eingang Solmsstraße des Westbahnhofs bedienen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2063 Antrag vom 04.01.2022, OF 98/7 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1390 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Prekäre Situation für Radfahrende in der Pariser Straße, im Römischen Ring und Maastrichter Ring durch Parkende in zweiter Reihe endlich entschärfen

29.06.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 406 entstanden aus Vorlage: OF 93/1 vom 14.06.2021 Betreff: Prekäre Situation für Radfahrende in der Pariser Straße, im Römischen Ring und Maastrichter Ring durch Parkende in zweiter Reihe endlich entschärfen Der Magistrat wird gebeten, a) in der Pariser Straße, im Römischen Ring und im Maastrichter Ring an den Fahrbahnrändern beidseits Piktogramme mit einem Fahrradsymbol und zwei Pfeilen darüber zur Fahrtrichtungsanzeige (analog Rödelheimer Landstraße) aufzubringen und b) den ruhenden Verkehr in den genannten Straßen regelmäßiger zu kontrollieren, wie bereits mehrfach aufgefordert. Begründung: In den genannten Straßen hat sich die unschöne Angewohnheit etabliert, sein Fahrzeug dauerhaft und möglichst nah zum Hauseingang in zweiter Reihe zu parken, als handele es sich um einen persönlichen Stellplatz. Dafür werden die Flächen vor Pflanzenbeeten und in Kurven oder Feuerwehrzufahrten gerne in missbräuchlicher Weise genutzt. Teilweise parken mehr als zehn Fahrzeuge gleichzeitig in zweiter Reihe. Dies gefährdet vor allem Radfahrende, die diese Fahrzeuge umfahren müssen. Teilweise fährt der Gegenverkehr im gleichen Moment trotzdem weiter, ohne den nötigen Sicherheitsabstand zu Radfahrenden einzuhalten, was zu gefährlichen Verkehrssituationen führt. Genervte Autofahrende müssen teils Slalom fahren, um durch die Straßen zu kommen, weshalb sie ihren Unmut teilweise durch Betätigung der Hupe signalisieren, was besonders in der Nacht zu vermeidbarem Lärm führt. Da zickzackförmig in kurzen Abständen geparkt wird, werden große Fahrzeuge von Müllabfuhr und Feuerwehr ebenso behindert. Durch die o. g. Piktogramme wird zudem besser ersichtlich, dass man sich die Fahrbahn mit Radfahrenden teilt. Im Europaviertel existieren mehrere Tiefgaragen, in welchen Stellplätze angemietet werden können. Wer über einen Stellplatz verfügt, sollte diesen nutzen, um Außenflächen nicht unnötig zu belegen. In zweiter Reihe sollte lediglich kurzzeitig zum Be- und Entladen gehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1900 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Südlich Rödelheimer Landstraße (Bebauungsplan Nr. 834)

18.05.2021 · Aktualisiert: 09.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2021, OF 10/7 Betreff: Südlich Rödelheimer Landstraße (Bebauungsplan Nr. 834) Vorgang: M 31/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der M31 - Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Die Vorschläge zu einer modifizierten Wohnbebauung, z.B. durch Zurücksetzen der Blockrandbebauung und Erhalt des Grünstreifens und von Bäumen werden berücksichtigt (Eingabe Nr. 12, Nr. 13). Begründung: Die entsprechenden Stellungnahmen sind nachvollziehbar und sinnvoll. Eine Modifizierung der Wohnbebauung stört die Maßgabe eines kompakten Wohngebietes ("städtebauliches Grundgerüst") nicht. 2. Die Gleichverteilung des geförderten Wohnraums über das gesamte Baugebiet wird festgeschrieben und nachvollziehbar dokumentiert. Begründung: Ein "ausdrückliches Interesse und Ziel" seitens der Stadt Frankfurt ist nicht ausreichend und keine rechtssichere Formulierung (Eingabe 12/Seite 67) 3. Der Schutz der bestehenden Gewerbe ist eindeutig festzuschreiben. Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 16 ist entsprechend anzupassen und die Stellungnahme ist zu berücksichtigen. Begründung: Eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten ist nicht akzeptabel. Die Prüfergebnisse zu den Stellungnahmen Nr.19 und Nr. 20 werden zurückgewiesen. Planungssicherheit für die Gewerbetreibenden kann nicht durch einen Verweis auf ein noch nicht beschlossenes Papier erreicht werden. 4. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, inwiefern eine Unterbauung von 80% der Grundfläche für Tiefgaragen mit den Klimazielen der Stadt Frankfurt in Einklang zu bringen ist. Begründung: Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 13 wird zurückgewiesen. 5. Zu den in V.1 genannten Bäumen wird der Magistrat aufgefordert, für jeden Baum den Grund der Fällung und eine Begründung der Unvermeidbarkeit abzugeben. Begründung: Beinahe alle Begründungen für die Nicht-Berücksichtigung von Stellungnahmen sind nicht nachvollziehbar. Der Umgang des Stadtplanungsamtes mit den Eingaben und Stellungnahmen aus der Bevölkerung hat einen durchweg autoritären Ton. Einwendungen von Bürgern werden in der Regel nicht berücksichtigt, ökologische Einwände werden samt und sonders zurückgewiesen. Auch die nur schwer lesbare Form, in der die Vorlage dem OBR zur Verfügung gestellt wurde, ist Anlass zur Kritik. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.05.2021, OF 6/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird über die Vorlage OF 10/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 6/7 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 10/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. Ziffer 1.: 2 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 2 GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: 1 GRÜNE, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE, SPD, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 4. und 5.: CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Südlich Rödelheimer Landstraße (Bebauungsplan Nr. 834)

04.05.2021 · Aktualisiert: 09.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2021, OF 6/7 Betreff: Südlich Rödelheimer Landstraße (Bebauungsplan Nr. 834) Vorgang: M 31/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die M31 - Bebauungsplan Nr. 834 -Südlich Rödelheimer Landstraße wird unter folgenden Maßgaben zur Kenntnis genommen: 1. Die Vorschläge zu einer modifizierten Wohnbebauung, z.B. durch Zurücksetzen der Blockrandbebauung und Erhalt des Grünstreifens und von Bäumen sind nachvollziehbar und sinnvoll und stören die Maßgabe eines kompakten Wohngebietes ("städtebauliches Grundgerüst") nicht und die entsprechenden Stellungnahmen werden deshalb berücksichtigt (Eingabe Nr. 12, Nr. 13) 2. Die Gleichverteilung des geförderten Wohnraums über das gesamte Baugebiet wird festgeschrieben und nachvollziehbar dokumentiert. Ein "ausdrückliches Interesse und Ziel" seitens der Stadt Frankfurt ist nicht ausreichend und keine rechtssichere Formulierung. (Eingabe 12 / Seite 67) 3. Der Schutz der bestehenden Gewerbe ist eindeutig festzuschreiben. Eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten ist nicht akzeptabel. Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 16 ist entsprechend anzupassen und die Stellungnahme ist zu berücksichtigen. 4. Die Prüfergebnisse zu den Stellungnahmen Nr.19 und Nr. 20 werden zurückgewiesen. Planungssicherheit für die Gewerbetreibenden kann nicht durch einen Verweis auf ein noch nicht beschlossenes Papier erreicht werden. 5. Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 13 wird zurückgewiesen. Gleichzeitig ergeht der Auftrag, zu prüfen und zu berichten, inwiefern eine Unterbauung von 80% der Grundfläche für Tiefgaragen mit den Klimazielen der Stadt Frankfurt in Einklang zu bringen ist. 6. Zu den in V.1 genannten Bäumen wird der Magistrat aufgefordert, für jeden Baum den Grund der Fällung und eine Begründung der Unvermeidbarkeit abzugeben. Insgesamt sind leider fast alle Begründungen für die Berücksichtigung bzw. nicht Berücksichtigung von Stellungnahmen nicht nachvollziehbar. Der Umgang des Stadtplanungsamtes mit den Eingaben und Stellungnahmen aus der Bevölkerung hat einen durchweg autoritären Ton: in einzelnen Prüfungen heißt es wörtlich: "steht nicht zur Diskussion", es wird in einem Fall mit unpassenden Textbausteinen geantwortet. Einwendungen von Bürgern werden in der Regel nicht berücksichtigt, ökologische Einwände werden samt und sonders zurückgewiesen. Auch die Form, in der die Vorlage dem OBR zur Verfügung gestellt hat bietet Anlass zur Kritik. Viel zu kleine Schrift und unübersichtliche Gliederung behinderten, wohl nicht ganz unabsichtlich, die Arbeit mit dem Dokument Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.05.2021, OF 10/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage M 31 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 6/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird über die Vorlage OF 10/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 6/7 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 10/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. Ziffer 1.: 2 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 2 GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: 1 GRÜNE, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE, SPD, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 4. und 5.: CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Rödelheimer Parkweg - Schleichverkehr stoppen - Eingänge des Brentano-Parks verkehrssicher machen

18.04.2021 · Aktualisiert: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2021, OF 2/7 Betreff: Rödelheimer Parkweg - Schleichverkehr stoppen - Eingänge des Brentano-Parks verkehrssicher machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welcher der nachfolgenden Möglichkeiten der Rödelheimer Parkweg und die Zugänge zum Brentanopark sicherer gemacht und der Schleich- und Suchverkehr gestoppt werden kann: 1. Die Durchfahrtmöglichkeit zur Ludwig-Landmann-Straße sperren (auf Höhe der Einmündung der Stichstraße zum Stadion) und den Parkweg zu einer Sackgasse umwidmen 2. Die drei Zugänge zum Brentanopark sicherer machen durch Piktogramme, zusätzliche Beschilderung und eventuell Poller, um die Sicht zu verbessern 3. Die Einrichtung einer Spielstraße im Rödelheimer Parkweg Begründung: Die Anwohner des Parkwegs beklagen die rücksichtslose und zu schnelle Fahrweise der Autofahrer im Parkweg trotz bestehender 30er Zone. Insbesondere wenn das Freibad geöffnet ist und an Spieltagen im Stadion wird die Straße als Schleichweg genutzt, und es findet ein Parkplatzsuchverkehr statt. Es wurde dazu bereits eine Petition auf "Frankfurt fragt mich" eingereicht. Der Park mit dem am Parkweg gelegenen Löwenspielplatz wird gerne und häufig von Kindern frequentiert, zwei Kindergärten liegen in unmittelbarer Nähe, die den Löwenspielplatz häufig nutzten. Die Zugänge zum Park sind nicht ausreichend gesichert, die Sicht wird durch parkende Autos erschwert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 2/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 2/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 2/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 2/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 2/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 2/7 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Satzungsbeschluss

22.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7244 entstanden aus Vorlage: OF 1336/2 vom 22.02.2021 Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Satzungsbeschluss Vorgang: M 119/19; V 1773/20 OBR 2; ST 64/21; M 31/21 1. Der Ortsbeirat begrüßt die Umwandlung des Gebiets in ein "Urbanes Gebiet" und das Planungsziel der großflächigen Wohngebietsentwicklung mit weiterhin angesiedeltem Gewerbe, Ausweisung von Grünflächen, Parks, einem Quartiersplatz und dem Bau einer Grundschule sowie Lebensmitteleinzelhandel und Kindertagesstätten. Die großen brachliegenden Flächen stehen im krassen Kontrast zur attraktiven Lage und dem Mangel an Wohnraum in unserer weiter wachsenden Stadt. Bei den angedachten über 2.000 Wohnungen sollen auch immerhin 600 sozial geförderte Wohnungen entstehen. 2. Der Ortsbeirat stellt fest, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des Baugesetzbuches stattgefunden hat. Er stellt fest, dass nach dem zweistufigen Verfahren eine allgemeine Bürgerinnen- bzw. Bürgerbeteiligung in den Jahren 2003 und 2006 stattgefunden hat und der Bebauungsplanentwurf 2009 veröffentlicht wurde. Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Zeit vom 29.07.2009 bis 11.09.2009 und in der geänderten Fassung in der Zeit vom 04.12.2019 bis 17.01.2020 öffentlich ausgelegt. Der Ortsbeirat kritisiert allerdings scharf, dass die Vorlage M 31 im Eilverfahren, kurz vor Ende der Wahlperiode, durch die zuständigen Gremien "durchgeprügelt" werden soll, und empfindet dieses Verfahren als respektlos gegenüber den demokratisch gewählten Institutionen und gegenüber den Bürgerinnen bzw. Bürgern. 3. Der Ortsbeirat stellt fest, dass der voranschreitende Klimawandel bereits heute einen herausragenden Einfluss auf die Lebenssituation der Menschen hat und in allen Politikfeldern berücksichtigt werden muss, insbesondere auch bei der Stadtentwicklung. Er begrüßt daher die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene "Klimaallianz" (M 199 vom 22.11.2019) und fordert ihre Berücksichtigung. Der Ortsbeirat fordert, dass die Stadtpolitik aktuelle Entwicklungen wie die voranschreitende Klimakrise stärker und flexibler auch in laufenden Prozessen berücksichtigt. 4. Der Ortsbeirat ist entsetzt, dass der Erhalt von mehr Bäumen in der Rödelheimer Landstraße durch die Verschiebung der Bebauungsränder nicht mehr möglich war. Ebenso verärgert zeigt sich der Ortsbeirat über die Stellungnahme ST 64 des Dezernats Planen und Wohnen auf das Auskunftsersuchen V 1773 "Die Stadt vom Grün her denken", die in keiner Weise auf die Fragen in Bezug auf Klimaauswirkungen eingeht, wie es eigentlich dem Respekt gegenüber den Mitgliedern des Ortsbeirates und ihrem Beschluss angemessen gewesen wäre. 5. Der Magistrat wird gebeten, dass sämtliche auf den Satzungsbeschluss folgende Entscheidungen (z. B. Baugenehmigungsverfahren und Ausführungsplanung) die Klimaauswirkungen und den sich vollziehenden Klimawandel auf Basis der Klimaallianz berücksichtigen. Darüber hinaus muss das Ziel einer Attraktivitätssteigerung des sozialen Wohnungsbaus verfolgt werden, der bisher viel zu oft in schlechten Lagen, z. B. an lärmgeprägten Straßen und Bahnstrecken, realisiert wird. Gerade Menschen, die Probleme haben, auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden, müssen von einem liebens- und lebenswerten Umfeld profitieren können. 6. Im Hinblick auf die Verkehrsanbindung wird der Magistrat gebeten, dass der in der Vorlage M 31 mehrfach angesprochene Bahnübergang zum Westbahnhof für Bahnmitarbeiterinnen bzw. -mitarbeiter so ausgebaut wird, dass alle ihn nutzen können und so den Westbahnhof schnell und auf direktem Wege erreichen können. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass ausreichend Angebote für eine klimagerechte Mobilität zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Investitionen sollten in den Ausbau der S-, U- und Straßenbahn- sowie Busanbindungen getätigt werden, anstatt den motorisierten Individualverkehr zu stärken. Die Anbindung an den ÖPNV sollte für die geplante Zahl an Einwohnerinnen bzw. Einwohnern vollumfänglich geplant werden. 7. Für die zukünftige Stadtentwicklung wird der Magistrat gebeten, eine klima- und sozialgerechte Stadtplanung zu verfolgen. Unter anderem bedeutet dies eine mehrgeschossige, flächensparende und ökologische Bauweise, einen hohen Anteil an sozial gefördertem Wohnraum, mehr Fassaden- und Dachbegrünung, Erhalt von Frischluftschneisen, Schutz von Grünflächen, die Berücksichtigung erhaltenswerter Bäume und den Ausbau erneuerbarer Energien. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 119 Auskunftsersuchen vom 21.09.2020, V 1773 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 64 Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2021, ST 1307 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ortsbeiratsinitiative zur Benennung von Straßen im neuen Wohngebiet südlich der Rödelheimer Landstraße (Schönhofviertel)

18.01.2021 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 561/7 Betreff: Ortsbeiratsinitiative zur Benennung von Straßen im neuen Wohngebiet südlich der Rödelheimer Landstraße (Schönhofviertel) Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert folgende Straßenbenennungen vorzunehmen: 1. Die bisher nicht ausgebaute aber Birkenweg genannte Straße zwischen Rödelheimer Landstraße und der noch zu bauenden Kreuzung mit der Kreuznacher Straße soll "Valentina-Archipowa-Straße" heißen 2. Die noch zu bauende Straße die in südlicher Richtung von der Rödelheimer Landstraße abzweigt und später auf die Kasernenstraße trifft soll "Goldina-Hirschberg-Straße" heißen. 3. Die noch zu bauende Verbindungsstraße zwischen den og. Straßen soll "Karoline-Veith-Straße" heißen. 4. Die bisherige Kasernenstraße wird vom Ortsbeirat zu einem späteren Zeitpunkt umbenannt. 5. Die neu entstehenden Grünanlagen und der Quartiersplatz werden vom Ortsbeirat zu einem späteren Zeitpunkt im Benehmen mit den dort wohnenden Bürgerinnen und Bürgern benannt. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich dafür entschieden alle Straßen im Quartier nach Frauen zu benennen. Die genannten Straßen werden nach Frauen benannt, die Opfer des Nazi-Regimes waren und in der Vorschlagsliste der Stadt Frankfurt aufgeführt sind. Die Kasernenstraße soll nach einer Frau benannt werden, die Opfer der DDR-Diktatur war. Zunächst wird der Ortsbeirat daher die Aufnahme eines oder mehrer Namen in die Vorschlagsliste beantragen, die diesem Kriterium entsprechen. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über Ziffer drei der Vorlage OF 561/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Initiative OI 34 2021 Die Vorlage OF 561/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 3.: SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE und Herr Leitzbach gegen FDP und Frau Lämmer (= Ablehnung) Rest der Vorlage: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Werbeflächen der Firma STRÖER, hier: Ecke Thudichumstraße/Alt-Rödelheim

24.11.2020 · Aktualisiert: 02.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6882 entstanden aus Vorlage: OF 544/7 vom 18.11.2020 Betreff: Neue Werbeflächen der Firma STRÖER, hier: Ecke Thudichumstraße/Alt-Rödelheim 1. Der Ortsbeirat ist mit der Platzierung der neuen Werbefläche der Firma STRÖER im Ortskern von Rödelheim nicht einverstanden und fordert den Magistrat auf, diese wieder entfernen zu lassen. 2. Der Magistrat wird gebeten , dafür Sorge zu tragen, dass die Standorte neuer Werbeflächen in Zukunft der Zustimmung des Ortsbeirats bedürfen. Begründung: Wie auch schon die Werbefläche am Fischstein, die nach Intervention des Ortsbeirates versetzt wurde, ist der o. g. Ort für die neue Werbefläche auf dem Platz vor dem alten REWE extrem ungünstig gewählt und stellt eine Gefahr für den Verkehr dar. Sie ist ein Hindernis für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende und behindert die Sicht für Autofahrerinnen und Autofahrer, die aus der Straße Alt-Rödelheim kommen, die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende erst nach dem Vorfahren auf die Kreuzung wahrnehmen. Außerdem schränkt sie den öffentlich genutzten Raum ein. Das gilt bereits jetzt und umso mehr für die Zeit, wenn sich das Gebäude des alten REWE in neuer Nutzung befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 895 Beratung im Ortsbeirat: 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr in der Rödelheimer Landstraße

24.11.2020 · Aktualisiert: 05.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6881 entstanden aus Vorlage: OF 538/7 vom 07.11.2020 Betreff: Radverkehr in der Rödelheimer Landstraße Vorgang: OM 4788/15 OBR 7; ST 1225/16 Seit geraumer Zeit ist die Benutzungspflicht des Radweges in der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Kasernenstraße entfallen. Leider hat sich dieses Wissen noch nicht bei allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern durchgesetzt, weshalb es immer wieder zu unschönen Begegnungen kommt, wenn Autofahrer meinen, die Radfahrenden auf ihre vermeintliche Pflicht zur Nutzung des Fahrradwegs hinweisen zu müssen. Weiterhin kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen durch Auto- und Lkw-Fahrer, die die zahlreichen Aus- und Einfahrten nutzen, ohne auf den Radverkehr auch nur irgendeine Rücksicht zu nehmen. Spitzenreiter bei diesem Verhalten sind die Fahrer der Lkw des Abschleppdienstes in der Rödelheimer Landstraße 53. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Fahrbahn der Rödelheimer Landstraße im Bereich Ludwig-Landmann-Straße bis Kasernenstraße mit Radfahrpiktogrammen zu versehen, um die Verkehrssicherheit der dort verkehrenden Radfahrenden zu erhöhen; 2. die Anlieger durch geeignete Maßnahmen auf ihre Pflicht zur Einhaltung der Verkehrsregeln, insbesondere der Vorfahrtsregeln, hinzuweisen; 3. die in der Stellungnahme ST 1225 zugesicherten Maßnahmen an der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße zeitnah umzusetzen; 4. durch geeignete Maßnahmen an den Querparkplätzen zu verhindern, dass Kraftfahrzeuge in den kombinierten Fuß- und Radweg einparken und ihn damit unpassierbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4788 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1225 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 686 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Die Stadt vom Grün her denken

12.10.2020 · Aktualisiert: 05.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 525/7 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wurde die Klimaallianz bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße angewandt? Falls nein, bitte ausführliche Begründung. 2. Wie stellen sich die Klimaauswirkungen gemäß Vorgaben der Klimaallianz für das Neubaugebiet Schönhofviertel dar? Welche Alternativen wurden gemäß Vorgaben der Klimaallianz dazu erarbeitet? 3. Wie stellt sich die Gesamtbilanz (inklusive grauer Energie und Erschließung) für das Schönhofviertel gemäß Vorgaben der Klimaallianz dar? 4. Warum wurde eine Planung verworfen, die mehrere hundert Bäume in den Randbereichen hätte überleben lassen, wenn die Baugrenze nur um wenige Meter verändert worden wäre? 5. Wie viele Bestandsbäume dürfen in Summe gefällt werden? 6. Wie viele neue Bäume sind nach Fertigstellung der Gebäude im Bereich des Schönhofviertels realistischerweise überhaupt möglich anzupflanzen? Die Frage bezieht sich ausschließlich auf "echte" Bäume, keine Zwerggehölze. 7. Wie kritisch sieht es der Magistrat, dass die Neuanpflanzungen über Jahre hinweg bewässert werden müssen, während der (gefällte) Altbestand fast gänzlich ohne diese Maßnahme ausgekommen wäre. 8. Wie hoch sind die Überlebenschancen der Neuanpflanzungen im Hinblick auf die Hitzesommer der vergangenen Jahre? Wie hoch sind im Vergleich dazu die Überlebenschancen von Altbäumen wie sie in diesem Bereich stehen/standen. 9. Wie passt das Vorhaben der Stadt Frankfurt pro Jahr netto 1.000 neue Bäume anzupflanzen zu einer Genehmigung ca. 500 weitestgehend gesunde Altbäume zu fällen? (Im Rahmen der Bebauung waren sicher nicht alle Altbäume zu erhalten, aber ohne große Probleme der größte Teil davon, da sich dieser im Randbereich befindet). 10. Besteht zwischen der angeblichen Notwendigkeit der Baumfällungen und der Bodenqualität des Geländes ein signifikanter Zusammenhang? Falls ja, wird um eine ausführliche Stellungnahme gebeten. 11. Wurde um die Bebauung möglichst klimaneutral zu gestalten, der Holzbau von Wohnungen als Maßgabe in den städtebaulichen Verträgen festgehalten? Falls nein, besteht noch die Möglichkeit dies nachzuholen? Zusätzlich zur ökologischen Bilanz bietet der Holzbau, im Vergleich zum konventionellen Wohnungsbau, für die schnelle Schaffung von preiswertem Wohnraum einige Vorteile. 12. Bekannterweise ist Grünfläche nicht gleich Grünfläche. Welche Rolle hat in den bisherigen Planungen die Ansiedlungen von Biotopen gespielt und besteht seitens des Magistrates eine Zielvorgabe darüber, welcher Anteil der Grünflächen im Planungsgebiet als Biotop ausgewiesen werden soll? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Ziffern 4. und 7. bis 12. getrennt vom Rest der Vorlage OF 525/7 abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1810 2020 Die Vorlage OF 525/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "die Stadt vom Grün her denken - Schönhof-Viertel" lautet. Abstimmung: Ziffern 1. bis 3., 5. und 6.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE, Herr Leitzbach und Herr Richter gegen FDP und Frau Lämmer (= Ablehnung) Ziffern 7. bis 12.: SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE, Herr Leitzbach und Herr Richter gegen FDP (= Ablehnung); Frau Lämmer (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Chance der Gestaltung von Alt-Rödelheim nutzen - Ideenwerkstatt endlich umsetzen

15.09.2020 · Aktualisiert: 23.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6488 entstanden aus Vorlage: OF 476/7 vom 31.05.2020 Betreff: Chance der Gestaltung von Alt-Rödelheim nutzen - Ideenwerkstatt endlich umsetzen Im Rahmen der Ideenwerkstatt wurden 2016 zahlreiche Vorschläge aus der Bürgerschaft diskutiert. Viel guter Wille und Zeit wurden investiert und verschiedene Alternativen für die Gestaltung der Straße und der Platzsituation "Alt-Rödelheim" vorgeschlagen. Es besteht die Chance, dass Alt-Rödelheim wieder einen Quartiersplatz, eine Mitte bekommt, einen attraktiven Treffpunkt für Jung und Alt. Alle Rödelheimer haben einen solchen Platz verdient und nicht den Zustand der letzten Jahre, der eher einer Müllhalde und einem Rattenparadies glich. Der Magistrat wird daher aufgefordert, die Straßenraumzonierung für "Alt-Rödelheim" wie folgt zu planen: - Die Ausbildung einer Mischverkehrsfläche (wie in Punkt 5.4, Variante 2, der Ideenwerkstatt beschrieben, siehe Bild); - Erhalt der Parkplätze rechts und links im südlichen Bereich der Straße Alt-Rödelheim; - der Wegfall der Parkplätze im nördlichen Bereich verbunden mit der Schaffung eines kleinen, aber attraktiven und flexibel nutzbaren Quartiersplatzes; - s ollte sich eine Quartiersgarage doch noch realisieren lassen, ist die Erweiterung des Platzes auf Kosten von weiteren Parkplätzen gewünscht; - die Straße Alt-Rödelheim sollte im Zuge der Umgestaltung unbedingt in einen verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße) umgewandelt werden; - die verbleibenden Parkplätze müssen markiert und der Schulweg zur Michael-Ende-Schule sowie der Zugang zur angrenzenden Kita müssen ersichtlich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 51 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2551 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 0

Ideen

Idee
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Anwohnerparkzonen in Rödelheim einrichten

21.08.2025

Anwohnerparkzonen an Hand von Parkausweisen in Rödelheim einrichten z.B. in den Straßen Im Füldchen Rödelheimer Parkweg Beispiele für das erfolgreiche Anwohnerparken sind das Frankfurter Westend u. das Frankfurter Nordend. Begründung: Anwohner*Innen finden keinen Parkplatz , weil Berufspendelnde die wenigen Parkplätze mitnutzen.

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Anfang der Rödelheimer Landstraße Tempo 30 jetzt

07.07.2025

Reduzierung auf 30 km/h in dem Bereich der Rödelheimer Landstraße (RöLa) zwischen Breitenbachstraße und Ludwig-Landmann-Straße. Im Bereich der RöLa zwischen Breitenbachstraße und Ludwig-Landmann-Straße wurde das "Schönhofviertel" mit Kindergärten, Spielplätzen und Schule gebaut. Im Schönhofviertel selbst wurde eine "Tempo 30-Zone" geschaffen. Durch das neue Wohngebiet sind in dem Bereich der RöLa nun einige zusätzliche Querstraßen/Einmündungen entstanden, welche von Fahrzeugführern/innen schlecht einsehbar sind. Hierdurch kommt es häufiger zu gefährlichen Situationen mit Fast-Unfällen bei der Ausfahrt aus diesen Querstraßen/Einmündungen. Außerdem gibt es durch das neue Wohnviertel viel mehr Fußgängerverkehr und viel mehr Straßenüberquerungen der RöLa durch Fußgänger/innen. Deshalb ist es zwingend erforderlich, die Geschwindigkeit in dem Bereich der RöLa zwischen Breitenbachstraße und Ludwig-Landmann-Straße auf 30 km/h zu reduzieren. Am besten sollte die bereits im Schönhofviertel geschaffene "Tempo 30-Zone" auf den Bereich der RöLa ausgeweitet werden. Offiziell Gemarkung Bockenheim, jedoch auf Thema für den direkt angrenzenden Stadtteil Rödelheim (zuständiges Polizeirevier ist Rödelheim).

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Kreisverkehr einrichten an der Kreuzung Rödelheimer Landstraße / Ludwig-Landmann-Straße

07.07.2025

An der Ampelkreuzung Rödelheimer Landstraße / Ludwig-Landmann-Straße sollte dringend ein Kreisverkehr eingerichtet werden. Der Verkehr (Fahrzeuge und Fußgänger) an der Kreuzung Rödelheimer Landstraße / Ludwig-Landmann-Straße hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Dies wird nun noch durch das dort neu gebaute Schönhofviertel und die dortigen Geschäfte verschärft. Es besteht - vor allem im Berufsverkehr - zunehmender Rückstau. Zu anderen Zeiten (z. B. nachts) stehen Fahrzeuge völlig unnötigerweise vor roten Ampeln. Rückstaus: 1. vom Katharinenkreisel aus kommende Linksabbieger Richtung Rödelheim. 2. vom Katharinenkreisel kommende Rechtsabbieger in Rödelheimer Landstraße (zum Schönhofviertel). 3. aus der Ludwig-Landmann-Straße (Brentanobad) kommende Rechtsabbieger Richtung Rödelheim. 4. aus der Rödelheimer Landstraße (Schönhofviertel) kommende Linksabbieger Richtung Katharinenkreisel/A648. Ein Kreisverkehr könnte das Problem sehr gut lösen. Der Kreuzungsbereich ist auch groß genug um dort einen Kreisverkehr einrichten zu können. Dieser sollte ggfs. einspurig eingerichtet werden. Eine gesonderte Rechtsabbieger-Spur mit Einfädelungsspur wäre denkbar. Oder ansonsten Fußgängerüberwege mit Fußgänger-Inseln zwischen den gegenläufigen Fahrspuren.

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Kreisverkehr an der Kreuzung Rödelheimer Landstraße und Ludwig-Landmann-Straße

18.07.2024

Ein Kreisverkehr an der Kreuzung Rödelheimer Landstraße und Ludwig-Landmann-Straße würde die Situation für alle im Straßenverkehr beteiligten Personen erheblich verbessern. Das Unfallrisiko würde drastisch sinken und der Verkehr würde flüssiger laufen und gleichzeitig beruhigt werden. Zudem sollten Fahrradspuren auf allen Fahrbahnen eingeführt werden. Zum Vergleich: Solche Kreisverkehre finden sich zu Hauf am Riedberg. Ein begrünter Kreisverkehr würde etwas fürs Klima tun und die Aufheizung des Gebietes durch weniger Asphalt verringern.

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Verkehrsspiegel

11.04.2024

Seitdem auf der Ludwig-Landmann-Str. geparkt werden darf, ist die Straße oft sehr schlecht einsehbar, wenn man aus dem Rödelheimer Parkweg dort auffährt. Ein Spiegel könnte die Sicherheit deutlich erhöhen, vor allem, wenn im Sommer oder bei Sportveranstaltungen viel Verkehr herrscht.

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13

Eckenparker Poller Rebstöcker Weg/ Rödelheimer Landstraße

31.01.2023

An der Ecke Rebstöcker Weg / Rödelheimer Landstraße stehen täglich Autos oder Lieferwagen im absoluten Halteverbot und verhindern so die freie Sicht beim Abbiegen in den Rebstöcker Weg. Gefährlich für alle: Radfahrende, Kinder, Autofahrende…

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13

Eckenparker Poller Rebstöcker Weg/ Rödelheimer Landstraße

31.01.2023

An der Ecke Rebstöcker Weg / Rödelheimer Landstraße stehen täglich Autos oder Lieferwagen im absoluten Halteverbot und verhindern so die freie Sicht beim Abbiegen in den Rebstöcker Weg. Gefährlich für alle: Radfahrende, Kinder, Autofahrende…

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Radverbindung zwischen Lötzener Str. und Rödelheimer Parkweg

24.08.2020

Die Fußgängerampel nahe der Lötzener Straße ist eine der wenigen Möglichkeiten, die Ludwig-Landmann-Straße in diesem Bereich zu queren. Viele Radfahrende nutzen sie, um vom Industriehofquartier nach Rödelheim oder umgekehrt zum gelangen, unter anderem auch Schüler und Gäste des Brentanobades. Leider muss man in beiden Fahrtrichtungen jeweils ein kleines Stück zu Fuß gehen, wenn man nicht den jeweiligen Radweg gegen die Fahrtrichtung benutzen will. Deshalb wäre es gut, wenn die beiden kurzen Radweg-Abschnitte zur Benutzung in beide Richtungen freigegeben würden. An der Einmündung des Rödelheimer Parkwegs sollte ein Schild darauf hinweisen, das mit Radverkehr in beiden Richtungen zu rechnen ist. Am Ende der Lötzener Straße sollte eine ausreichend breite Möglichkeit geschaffen werden, um mit dem Rad auf den Radweg der Ludwig-Landmann-Straße zu kommen und umgekehrt. Zur Zeit ist dort nur eine schmale und unübersichtliche Lücke neben einer Leitplanke und eine sehr schmale, improvisiert wirkende Rampe am Bordstein. Hier kommt es immer wieder zu Beinahe-Zusammenstößen, auch mit Zufußgehenden.

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Eingänge des Brentano Parks im Rödelheimer Parkweg verkehrssicher machen für Kinder+Passanten+Radfahrer

01.07.2020

Für die vielen großen und kleinen Nutzer des beliebten Bürger Parks welcher gleich neben dem ebenso beliebten wie großen Brentano Freibad liegt, sollten die drei Ein-/Ausgänge des Parks zum Rödelheimer Parkweg angemessen verkehrsgesichert sein. Das kleine Schild am Anfang der Straße für die 30kmh Begrenzung reicht schon lange nicht mehr! Vor allem wenn man bedenkt, dass im Rödelheimer Parkweg ein Kindergarten (+ein weiterer um die Ecke), ein Nebeneingang des Schwimmbads, und der Haupteingang des 1.FFC liegen. Und zu alledem noch der stark frequentierte Spielplatz des Brentano Parks selbst zwischen zwei der besagten Ein-/Ausgänge liegt. Hier sollte Schritt-tempo gefahren werden! Zumindest ab der Ecke "zum Füldchen", bis hinter den Nebeneingang des Brentano Bads. Alle drei Ein-/Ausgänge des Parks sollten verkehrsgesichert sein, durch Aufpflasterungen und! Verkehrszeichen StVo Kinder (Achtung spielende/laufende Kinder) In der Hoffnung auf schnelle Einsicht und Maßnahmen, bevor doch noch was passiert. Miriam Schott

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11

Industriedenkmäler erhalten - Einspruch im Planoffenlegungsverfahren - Bebauungsplan Nr. 834 - Schönhofquartier

13.01.2020

Alte Kasernenreste erhalten – In der alten Naxos- Schleifmittelfabrik betreutes jugendliches Wohnen einrichten ! Mit dem Bau der Main-Weser-Bahn legten die Preußen die Kaserne an, und hatten einen Ladebereich am Westbahnhof. Das Artilleriegiment hieß König Humbert von Italien. Ich wäre dafür das Kasernengebäude und die Reitschule zu erhalten, am besten wäre es, die städtischen Bühnen blieben dort, zusammen mit Büros für Kreative. Dort wo das Siemensgebäude steht und weiter hin zum Stellwerk könnte man ruhig noch etwas in die Höhe gehen, 10 Stockwerke vielleicht, an dieser Stelle wäre ein Wohnturmriegel ähnlich des Sonnenrings in Sachsenhausen wegen des S-Bahn"lärms" sogar wünschenswert. Dann könnten an anderer Stelle Stockwerke wegfallen. Das Siemensgebäude könnte zur Grundschule umgebaut werden, oder an dieser Stelle eine Neue errichtet werden. An der Rödelheimer Landstraße selbst sollten möglichst viel von den bestehenden Wohnhäusern stehen bleiben, mit einer ansteigenden Bebauung zur S-Bahn hin. Dann würden die Bewohner der Gründerzeithäuser auf der gegenüberliegenden Straßenseite das Sonnenlicht behalten, auch das wäre schön. Gleichzeitig bekommen mehr Wohnungen des Neubauviertels einen Ausblick auf den Taunus. Ich möchte mir und den Eingeborenen möglichst den alten Anblick erhalten. Der Anblick der alten Schleifscheibenfabrik Burckhard & Co. (Naxos- Schleifmittel) wäre auch für meine Stadtführungen auf dem Fahrrad durch Bockenheim sehr wichtig. Ich brauche alle diese Gebäude für mein Glasperlenspiel sozusagen. Auch Kinder lernen an solchen Gebäuden, alle Kinder lernen sie auf den Ausflügen mit Kindergarten und Schule kennen, Heimat- und Sachkunde ist das Stichwort. Ein nicht zu unterschätzendes Fach, wenn sie sich als Erwachsene mit Menschen aus anderen Kulturen austauschen. Auch für Film- und Fernsehen sind diese Gebäude, zusammen mit einem schönen Entwurf im Hintergrund nicht uninteressant. Man könnte dort ein Kinder- und Jugendzentrum einrichten, mit betreutem Wohnen in den alten Arbeiterwohnungen die neben dem Produktionsgebäude stehen. Wenn die alte Maschinenhalle an der Straße zu belastet ist, warum baut man dann nicht einfach alle Fenster aus, sichert sie, und erbaut dass Gebäude in der Kubatur einfach neu mit alten Fenstern, mit einem neuen Innenleben. Der Rest der Produktionsanlagen müssen abgerissen, und der dazugehörige Boden ausgetauscht werden; aber bei dem vorderen Gebäude muss Silhouette und Eindruck hinterher wieder gleich sein. Vielleicht mit einem Dach, wie es die originale Halle hatte, Vorbilder sind erhalten. Sollte die vordere Halle ohne Schadstoffsanierung nutzbar sein, dann schlage ich vor das Dach auf alt umzubauen. Der straßenverkehrliche Anschluß ans Volta-Viertel sollte meiner Meinung nach nicht mit einer Überführung gemacht werden, zu viele Radfahrer sind zu erwarten, die nicht über die Ludwig-Landmann-Straße vom Voltaviertel nach Rödelheim-Eschborn-Kronberg fallen wollen. Ein schmaler beschrankter Bahnübergang, gerade breit genug für 1,5 Autos wäre die bessere Lösung; gerade für die Alten. Eine zusätzlich zu erwartende Steigerung des S-Bahn Verkehrs durch die durchgehende Verbindung nach Usingen muss über den Homburger Damm abgewickelt werden, dann wären die Zugpausen gerade groß genug um attraktiv für Fußgänger und Radfahrer, aber unattraktiv für den PKW-Verkehr zu sein. Ich fordere hiermit den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, den offenliegenden Bebauungsplan noch einmal meinen Vorschlägen entsprechend zu überarbeiten.

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248

Sicherheit im Brentano Park

15.07.2017

Sicherheit für die Benutzer des Brentano Parks (vor allem die kleinen) Ausführliche Beschreibung der Idee*: Der wunderschöne, alte, vielseitig genutzte, große, grüne, stark frequentierte und geliebte Brentano Volkspark, braucht mehr Sicherheit. Von innen mit ausreichender Wegebeleuchtung, und von außen durch Bremsschwellen o.ä. vor den Eingängen. Die bisherigen Verkehrsberuhigungen Maßnahmen belaufen sich auf lediglich 2 Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder (Zone 30kmh) im Rödelheimer Parkweg; welche natürlich meist unbeachtet bleiben. (Vor allem, wenn der 1.FFC spielt). Dies ist absolut ungenügend, wenn man bedenkt, das sich im Rödelheimer Parkweg, neben dem renommierten 1. Frauen Fußball Club auch ein sehr genutzter Seiteneingang des Brentano Freibads, ein Kindergarten, und der angrenzende Park Spielplatz, befinden. Teilaufpflasterungen/ Bremsschwellen o.ä. sind hier absolut angemessen und notwendig. Die bisherige Beleuchtung des öffentlichen Volksparks steht in keinem Verhältnis zu seinem Nutzen: Der Heimat- und Geschichtsverein schaltet lediglich zu seinen Sitzungen die eigenen 4 Lampen ein, um den Vorplatz ihres, von der Stadt angemieteten Pavillons. Und der beleuchtete, angedachte "Schulweg" wird meist einfach nicht genutzt, da er lediglich kurz, und nur entlang des hintern Teils des Parks, angrenzend an das Brentano Bad, verläuft. Eine Lampe steht dann noch "Wache" bei den Gedenksteinen der ehemaligen Synagoge. Abgesehen von den vereinzelten o.g. "Lichtblicken", steht der große Park dann im Dunkeln... Und immer wieder, häufen sich leider in letzter Zeit auch, Belästigungen unterschiedlichster Art (wilde Grill- und Saufgelage, samt verbleibenden Abfall; Lärm; Grafitti; Erschrecken und Verfolgen anderer Parknutzer, etc) und sogar kleine Überfälle. Kleine polizeiliche Kontrollen erfolgen, jedoch steigen parallel dazu Verunsicherungen im dunkeln Park. Es gibt heutzutage moderne, kostengünstige, nachhaltige, umweltbewusste, und ausgezeichnete, preisgekrönte Park-Beleuchtungssysteme (siehe das verschwisterte Lyon in Frankreich). Der traditions- und artenreiche, lebendige Brentano Park wird täglich von ca. 60 Kindern auf ihrem Weg zur Schule/Kindergarten/Freizeitbeschäftigung, von ca. 50 Joggern und Fahrradfahrern, und von ca.300 anderen Arbeitnehmern/ Rentnern/ Hundebesitzern/ Hausfrauen auf ihrem Weg zur Arbeit/ zum Einkaufen/etc., genutzt. Ganz abgesehen von all den "Sommer-Liebhabern" des Parks, oder jenen, welche ihn durchqueren, um ins Brentanobad oder zum Fussballplatz zu kommen. Es wurden in der Vergangenheit schon Unterschriftensammlungen, und Anhörungen und Hinweise beim Ortsbeirat 7 erstellt. Bisher jedoch ohne sichtbare Erfolge. Die deutsche Bürokratie ist aber auch schwerfällig, liebt Papier und Zeit, sowie weitreichende Absicherungen jeglicher Art. Hoffen wir das uns dies auf diesem moderneren Weg vielleicht eher gelingt, das Angenehme mit dem Notwendigen baldmöglichst zu vereinen! Mit freundlichen Grüssen Miriam Schott